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  • AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

Krankenhausplan NRW 2022 veröffentlicht

Nach einem zweijährigen Überarbeitungsprozess hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen im April 2022 den Krankenhausplan 2022 für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.

Wie bereits mehrfach zusammenfassend durch uns berichtet, wurden die Planungssystematik grundlegend geändert und Leistungsbereiche und Leistungsgruppen eingeführt (vgl. unsere Beiträge vom 08.10.2019, 22.03.2021 und vom 30.09.2021).

Die Planungssystematik besteht aus Leistungsbereichen und Leistungsgruppen. Die Leistungsbereiche bilden einen übergeordneten medizinischen Rahmen und orientieren sich im Wesentlichen an der Weiterbildungsordnung. Den einzelnen Leistungsbereichen werden eine oder mehrere Leistungsgruppen zugewiesen. Bei diesen unterscheidet man grundsätzlich zwischen allgemeinen Leistungsgruppen, welche sich nach der WBO und der jeweiligen Fachabteilung bestimmen und den spezifischen Leistungsgruppen, bei denen konkrete medizinische Leistungen zugewiesen werden unter Verwendung von OPS, ICD-10 oder anderen Voraussetzungen. In der somatischen Versorgung existieren 30 Leistungsbereiche und 60 untergeordnete Leistungsgruppen, z.B. im Leistungsbereich Orthopädie und Unfallchirurgie die Leistungsgruppen Endoprothetik Hüfte, Endoprothetik Knie, Revision Hüftendoprothese, Revision Knieendoprothese und Wirbelsäuleneingriffe. Die Leistungsgruppe Wirbelsäuleneingriffe findet sich zudem im Leistungsbereich Neurochirurgie. In der psychiatrisch-psychosomatisch-psychotherapeutischen Versorgung gibt es zwei Leistungsbereiche und vier untergeordnete Leistungsgruppen.

Die Versorgungsaufträge der Krankenhäuser definieren sich somit zukünftig über die Ausweisung der jeweiligen Leistungsgruppen im Feststellungsbescheid. Es werden krankenhausplanerisch qualitative Mindestanforderungen definiert und statt einer Bettenplanung eine leistungsorientierte Planung eingeführt, um einerseits eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung sicherzustellen und zu stärken und andererseits die Koordination, Abstimmung und Aufgabenteilung in der Spezialversorgung, insbesondere in Ballungsräumen, zu verbessern. Das Bett als Planungsgröße wird lediglich noch nachrichtlich ausgewiesen. Die wohnortnahe Versorgung wird für 90% der NRW-Bevölkerung mit einer Erreichbarkeitsgrenze von 20 PKW-Minuten für Krankenhäuser mit den Leistungsgruppen „Allgemeine Innere Medizin“ und „Allgemeine Chirurgie“ noch unterhalb der 30-Minuten-Grenze des GBA aus den Sicherstellungszuschläge-Regelungen festgelegt. Für das Versorgungsangebot mit den Leistungsgruppen „Geburten“ und „Allgemeine Kinder- und Jugendmedizin“ werden 40 PKW-Minuten zugrunde gelegt. Der Krankenhausplan enthält ferner Hinweise zur Bedarfsermittlung und -prognose, zur Durchführung der regionalen Planungsverfahren sowie Regelungen zu Aufgreif- und Auswahlkriterien. Im Rahmen der Zentrumsversorgung hält das Land NRW an den landesspezifisch ausgewiesenen Zentren fest und legt im Übrigen die Zentrums-Regelungen des GBA zugrunde.

Die Entscheidungen zur konkreten Umsetzung der Vorgaben des neuen Krankenhausplans in den einzelnen Versorgungsgebieten Nordrhein-Westfalens erfolgen durch regionale Planungskonzepte. Das Verfahren für diesen Prozess wird derzeit im Ministerium vorbereitet, die Einleitung durch einen Erlass des Ministeriums ist für Mitte des Jahres 2022 angekündigt. Den neuen „Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen 2022. Die Strukturen müssen für die Menschen da sein, nicht die Menschen für die Strukturen!“ finden Sie hier.


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