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AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

Neuer Krankenhausplan des Landes NRW 2021 veröffentlicht

Die Umsetzung des neuen Krankenhausplans des Landes Nordrhein-Westfalen nimmt weiter Fahrt auf: Mit Schreiben vom 24.09.2021 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) den Entwurf des Krankenhausplans für das Land Nordrhein-Westfalen 2021 dem Präsidenten des Landtags zugeleitet, damit der zuständige Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales gehört werden kann. Das Einvernehmen mit den unmittelbar Beteiligten im Landesausschuss für Krankenhausplanung wurde bereits am 15.09.2021 erzielt. Wie bereits mehrfach zusammenfassend durch uns berichtet, wurde die Planungssystematik grundlegend geändert und Leistungsbereiche und Leistungsgruppen eingeführt (vgl. unsere Beiträge vom 08.10.2019 und vom 22.03.2021). In der somatischen Versorgung existieren 30 Leistungsbereiche und 60 Leistungsgruppen, z.B. im Leistungsbereich Orthopädie und Unfallchirurgie die Leistungsgruppen Endoprothetik Hüfte, Endoprothetik Knie, Revision Hüftendoprothese, Revision Knieendoprothese und Wirbelsäuleneingriffe. Die Leistungsgruppe Wirbelsäuleneingriffe findet sich zudem im Leistungsbereich Neurochirurgie. In der psychiatrisch-psychosomatisch-psychotherapeutischen Versorgung gibt es 2 Leistungsbereiche und 4 Leistungsgruppen. Die Versorgungsaufträge der Krankenhäuser definieren sich somit zukünftig über die Ausweisung der jeweiligen Leistungsgruppen im Feststellungsbescheid. Es werden krankenhausplanerisch qualitative Mindestanforderungen definiert und statt einer Bettenplanung eine leistungsorientierte Planung eingeführt, um einerseits eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung sicherzustellen und zu stärken und andererseits die Koordination, Abstimmung und Aufgabenteilung in der Spezialversorgung, insbesondere in Ballungsräumen, zu verbessern. Die wohnortnahe Versorgung wird für 80% der NRW-Bevölkerung mit einer Erreichbarkeitsgrenze von 20 PKW-Minuten für Krankenhäuser mit den Leistungsgruppen „Allgemeine Innere Medizin“ und „Allgemeine Chirurgie“ noch unterhalb der 30-Minuten-Grenze des GBA aus den Sicherstellungszuschläge-Regelungen festgelegt. Für das Versorgungsangebot mit den Leistungsgruppen „Geburten“ und „Allgemeine Kinder- und Jugendmedizin“ werden 40 PKW-Minuten zugrunde gelegt. Der Krankenhausplan enthält ferner Hinweise zur Bedarfsermittlung und -prognose, zur Durchführung der regionalen Planungsverfahren sowie Regelungen zu Aufgreif- und Auswahlkriterien. Im Rahmen der Zentrumsversorgung hält das Land NRW an einigen wenigen landesspezifisch ausgewiesenen Zentren fest und legt im Übrigen die Zentrums-Regelungen des GBA zugrunde.


Den Entwurf „Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen 2021. Die Strukturen müssen für die Menschen da sein, nicht die Menschen für die Strukturen!“ finden Sie hier.




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