top of page
AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

Krankenhausplan NRW: Minister Laumann stellt Eckpunkte der neuen Planung vor

Am 12.09.2019 hat Gesundheitsminister Laumann in Essen die Ergebnisse eines in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Krankenhausplanung und -landschaft in NRW vorgestellt. Es soll eine Abkehr von dem Bett als Planungseinheit erfolgen hin zu einer Ausweisung von Leistungsbereichen und Leistungsgruppen, die an Qualitätsindikatoren gekoppelt sind. Eine Beplanung nach medizinischen Leistungskomplexen schlägt im Übrigen auch die Verfasserin dieses Beitrages in ihrer Dissertation unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten vor. Ausweislich des in Auftrag gegebenen Gutachtens existiert in NRW in Teilen eine Überversorgung mit Krankenhausleistungen in Ballungsgebieten, insbesondere im Rhein-Ruhr-Gebiet. Inwiefern es hier zur Konzentration von Standorten kommen wird, bleibt abzuwarten. Es soll jedoch sichergestellt bleiben, dass jeder Patient ein Krankenhaus von seinem Wohnort innerhalb von 30 Minuten erreichen kann. Im Laufe des Jahres 2020 soll der neue Krankenhausplan erstellt werden. 2021 sollen die Beteiligten aufgefordert werden, die Verhandlungen über Planungskonzepte aufzunehmen.


Akutalisierung vom 30.09.2021:

Mittlerweile ist der Entwurf des Krankenhausplans für das Land Nordrhein-Westfalen 2021 veröffentlicht worden (wir berichteten).

NEWSLETTER ABONNIEREN

Ich willige in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein.

Wenn Sie den auf der Webseite angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und Angebote.

Als Newsletter Software wird Newsletter2Go verwendet. Ihre Daten werden dabei an die Newsletter2Go GmbH übermittelt. Newsletter2Go ist es dabei untersagt, Ihre Daten zu verkaufen und für andere Zwecke als für den Versand von Newslettern zu nutzen. Newsletter2Go ist ein deutscher, zertifizierter Anbieter, welcher nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ausgewählt wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.newsletter2go.de/informationen-newsletter-empfaenger/

Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den "Abmelden"-Link im Newsletter.

Die datenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen stets technischen Erneuerungen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich  in regelmäßigen Abständen durch Einsichtnahme in unsere Datenschutzerklärung zu informieren.

NEWS ARCHIV

bottom of page