top of page
  • AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

Verlängerung und Ausweitung des Rettungsschirms für Krankenhäuser

Nach einem aktuellen Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll der Anspruch auf Ausgleichszahlungen während der Pandemiephase auf Krankenhäuser, die über eine spezielle Expertise bei der Behandlung von Lungen- und Herzerkrankungen verfügen, ausgeweitet werden – und zwar auch dann, wenn sie keiner Notfallstufe gemäß dem Stufenkonzept des gemeinsamen Bundesauschusses zugeordnet sind. Entsprechende Krankenhäuser sollen zukünftig ebenfalls durch die Länder als ausgleichsberechtigt bestimmt werden können. Darüber hinaus soll der im November 2020 beschlossene zweite Rettungsschirm für Krankenhäuser (wir berichteten) bis zum 28.02.2021 verlängert werden. Die geplanten Neuerungen des BMG bleiben allerdings hinter den Erwartungen der Krankenhäuser zur wirtschaftlich langfristigeren Sicherung zurück.


NEWSLETTER ABONNIEREN

Ich willige in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein.

Wenn Sie den auf der Webseite angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und Angebote.

Als Newsletter Software wird Newsletter2Go verwendet. Ihre Daten werden dabei an die Newsletter2Go GmbH übermittelt. Newsletter2Go ist es dabei untersagt, Ihre Daten zu verkaufen und für andere Zwecke als für den Versand von Newslettern zu nutzen. Newsletter2Go ist ein deutscher, zertifizierter Anbieter, welcher nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ausgewählt wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.newsletter2go.de/informationen-newsletter-empfaenger/

Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den "Abmelden"-Link im Newsletter.

Die datenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen stets technischen Erneuerungen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich  in regelmäßigen Abständen durch Einsichtnahme in unsere Datenschutzerklärung zu informieren.

NEWS ARCHIV

bottom of page