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NRW investiert 2,5 Milliarden Euro in die Krankenhausplanung

Autorenbild: Dr. iur. Claudia MareckDr. iur. Claudia Mareck

Am 25.10.2022 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 beschlossen und stellt bis zum Jahr 2027 für die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung (wir berichtetet zuletzt am 29.09.2022) sowie für notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die daneben fließenden pauschalen Fördermittel wurden zudem um knapp 200 Millionen Euro auf insgesamt 765 Millionen Euro erhöht. Die Erhöhung speist sich aus den nicht mehr benötigten Mitteln für den Bundesstrukturfonds und den zunächst vorgesehen Mitteln für Einzelförderungen. Letztere seien vor dem Hintergrund der neuen Krankenhausplanung ab dem Jahr 2023 nicht mehr vorgesehen, dafür können unmittelbar Förderungen für strukturrelevante Maßnahmen erfolgen, die in den folgenden Jahren umgesetzt werden.


Die Zusage soll insbesondere dazu dienen, die geplante Strukturveränderung mit erheblichen Leistungsveränderungen in der Krankenhausplanung umzusetzen und den Krankenhäusern hierfür eine verlässliche finanzielle Grundlage zu geben.


Hinweis in eigener Sache:

Aufgrund des Umstandes, dass aktuell die regionalen Verhandlungen über die konkrete Ausgestaltung der Krankenhausplanung NRW anstehen, erreichen uns Anfragen zur rechtlichen Begleitung, insbesondere eines späteren Rechtsstreits. Sofern die Interessen der Krankenhäuser eines Versorgungsgebietes miteinander kollidieren, dürfen Rechtsanwälte regelhaft nur einen Krankenhausträger je Versorgungsgebiet beraten. Durch die Vielzahl der Krankenhäuser in NRW ist davon auszugehen, dass die spezialisierten Kanzleien Krankenhausplanungsmandate aufgrund von Interessenkollisionen ablehnen werden. Krankenhäuser sollten daher ggf. zeitnah ihren rechtlichen Beistand für das kommende Planungsverfahren sichern.


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