BSG: § 7 Abs. 2 PrüfvV (2014) schließt Vergütungsanspruch nicht aus
Am 18.05.2021 tagte der 1. Senat und entschied ausweislich des hier vorliegenden Terminberichts, dass § 7 Abs. 2 PrüfvV in der Fassung aus dem Jahr 2014 zwar eine Präklusionsregelung enthalte, aber keinen materiell-rechtlichen Ausschluss des Vergütungsanspruchs zur Folge habe.
Nach Auffassung des 1. Senats ist der Vergütungsanspruch eines Krankenhauses nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil es die vom Medizinischen Dienst (MD) im Prüfverfahren angeforderten Unterlagen nicht (fristgerecht) vorgelegt hat. Diese Unterlagen sind dann allerdings als Beweismittel in einem etwaigen Gerichtsverfahren nicht zulässig (präkludiert). Es besteht damit aber grundsätzlich die Möglichkeit, den strittigen Vergütungsanspruch z.B. mit den Krankenunterlagen im Übrigen zu beweisen.
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