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Stephan Grundmann
- 27. Jan.
- 2 Min.
Kein sofortiger Vollzug der Zulassungsentziehung bei Gefälligkeitsattesten gegen Corona-Impfung
Die Anordnung des sofortigen Vollzuges der Zulassungsentziehung eines Vertragsarztes, der im Verdacht stand, massenhaft Gefälligkeitsatteste ausgestellt zu haben, um seine Patienten von einer Corona-Impfpflicht zu befreien, war rechtswidrig. Da in dem Sofortvollzug eine der Beschränkung der Berufswahl nahekommende Berufsausübungsregelung zu sehen sei, die nur zur Sicherung besonders wichtiger Interessen der Allgemeinheit zulässig ist, würde allein die hohe Wahrscheinlichkeit,
Stephan Grundmann
- 31. Mai 2021
- 2 Min.
Entziehung der belegärztlichen Sonderbedarfszulassung nach § 103 Abs. 7 SGB V rechtmäßig
Üblicher Weise erfolgt die belegärztliche Versorgung in einem Krankenhaus über Ärzte, die in der Nähe des Krankenhauses vertragsärztlich zugelassen sind. Sind im Feststellungsbescheid des Krankenhausträgers belegärztliche Betten ausgewiesen, findet sich aber kein Niedergelassener, welcher die belegärztlichen Leistungen erbringen möchte, so kann der Krankenhausträger nach § 103 Abs. 7 Satz 2 SGB V mit einem bislang nicht im Planungsbereich niedergelassenen Arzt einen Belegarzt
Stephan Grundmann
- 19. Apr. 2021
- 2 Min.
Dauerhafte Unterlassung der Abrechnung rechtfertigt Entzug der vertragsärztlichen Zulassung
Gegen die Pflicht zur peinlich genauen Abrechnung verstößt nicht nur derjenige, welcher nicht erbrachte Leistungen zu Unrecht abrechnet, sondern auch derjenige, der tatsächlich erbrachte Leistungen und Leistungsfälle nicht oder nicht vollständig abrechnet. Dies ist der Kern der Begründung des Urteils des LSG NRW vom 09.09.2020 (Az. L 11 KA 32/19), mit der die Berufung des Klägers gegen das erstinstanzliche Urteil, das die Entziehung seiner Zulassung bereits für rechtmäßig erk
Stephan Grundmann
- 5. März 2021
- 1 Min.
Verletzung der Fortbildungspflicht rechtfertigt Entziehung der Zulassung
Das LSG Hamburg entschied mit Urteil vom 19.11.2020 (Az. L 5 KA 24/17), dass die Entziehung der Zulassung eines Facharztes für Neurologie und Psychiatrie rechtmäßig sei, da der Arzt innerhalb der ihm hierfür zustehenden Frist von fünf Jahren und der ihm gewährten Nachfrist von weiteren zwei Jahren seinen Fortbildungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist. Eine nachträgliche Fortbildung könne die Pflichtverletzung nicht mehr heilen. Mit dieser Begründung bestätigte das LSG Ham
Stephan Grundmann
- 11. Nov. 2020
- 2 Min.
SG München: Zur Zulassungsentziehung nach Verletzung der Fortbildungspflicht
Das SG München gab mit Urteil vom 27.07.2020 (Az. S 28 KA 228/19) der Klage der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern statt und verurteilte de