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Stephan Grundmann
- 15. Sept. 2022
- 2 Min.
Praxisvertretung auf Honorarbasis kann verdeckte Anstellung sein
Ein Praxisvertreter, der ohne eigenes unternehmerisches Risiko zu einem fest vereinbarten Honorar einen Vertragsarzt vertritt, ist nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Köln als Angestellter anzusehen. Die Vereinbarung, als „Freiberufler“ selbst für die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben verantwortlich zu sein, führt zu keiner anderen Bewertung. Seiner Entscheidung legte das LAG Köln mit Beschluss vom 06.05.2022 (Az. 9 Ta 18/22) die Definition der Arbeitnehmereigenschaft
Dr. iur. Claudia Mareck
- 27. Okt. 2021
- 2 Min.
BSG: Sozialversicherungspflicht bei Notärzten I
Ausweislich des Terminsberichts hat das Bundessozialgericht am 19.10.2021 entschieden, dass Notärzte im Rettungsdienst sozialversicherungsrechtlich regelmäßig als abhängig beschäftigt einzustufen sind (Az.: B 12 KR 29/19 R). Geklagt hatte ein Landkreis, welcher öffentlich-rechtlicher Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes einschließlich der notärztlichen Versorgung (Rettungsdienstträger) sowie Leistungserbringer im Rettungsdienst in Hessen ist. Der Notarzt war seit Jan
Dr. iur. Claudia Mareck
- 27. Okt. 2021
- 1 Min.
BSG: Sozialversicherungspflicht bei Notärzten II
Ausweislich des Terminsberichts hat das Bundessozialgericht am 19.10.2021 entschieden, dass Notärzte im Rettungsdienst sozialversicherungsrechtlich regelmäßig als abhängig beschäftigt einzustufen sind (Az.: B 12 R 9/20 R). Geklagt hatten ein eingetragener Verein, dessen Landesverband ein Träger des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg ist sowie ein Facharzt für Anästhesiologie, welcher in einem Krankenhaus in Vollzeit versicherungspflichtig beschäftigt ist. Der Anästhesiolo
Dr. iur. Claudia Mareck
- 27. Okt. 2021
- 1 Min.
BSG: Sozialversicherungspflicht bei Praxisvertretern
Das Bundessozialgericht hat am 19.10.2021 ausweislich des Terminsberichts entschieden, dass Praxisvertreter von Vertragsärzten sozialversicherungsrechtlich regelmäßig als abhängig beschäftigt einzustufen sind (Az.: B 12 R 1/21 R). Geklagt hatten eine gastroenterologische Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) sowie eine in einem Krankenhaus beschäftigte Oberärztin. Diese übernahm nach Absprache im Einzelfall die Vertretung eines Arztes der BAG wegen Urlaubs oder Krankheit. In die
Dr. iur. Claudia Mareck
- 26. Okt. 2021
- 2 Min.
BSG: Sozialversicherungspflicht bei ambulanten Pflegekräften
Ausweislich des Terminsberichts hat das Bundessozialgericht am 19.10.2021 entschieden, dass Pflegekräfte eines ambulanten Dienstes sozialversicherungsrechtlich regelmäßig als abhängig beschäftigt einzustufen sind (Az.: B 12 R 6/20 R). Geklagt hatte eine examinierte Altenpflegerin, welche für einen ambulanten Pflegedienst als Altenpflegerin in der Intensivpflege tätig war. Die Klägerin bot dem Pflegedienst ihre Kapazitäten an und erhielt für die jeweiligen Einzeleinsätze eine