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Anna Katharina Jansen, LL.M. (MedR)
- 27. Okt. 2021
- 1 Min.
Sperrt die Abrechnung einer stationären Leistung die fiktive ambulante Leistungsabrechnung?
In seinem Urteil vom 19.04.2021 (Az. L 10 KR 448/20) verneinte das LSG Nordrhein-Westfalen diese Frage. Aus § 109 Abs. 4 S. 3 SGB V (stationäre Leistungsabrechnung) und §115b SGB V (ambulante Leistungsabrechnung) folge keine Sperrwirkung in dem Sinne, dass eine zu Unrecht stationär durchgeführte Operation nicht mehr als ambulante Leistung abgerechnet werden könne (sog. fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten). Auch sei ein derartiges Verständnis nicht mit dem Regelungsz

Dr. iur. Claudia Mareck
- 27. Okt. 2021
- 1 Min.
BSG: Sozialversicherungspflicht bei Praxisvertretern
Das Bundessozialgericht hat am 19.10.2021 ausweislich des Terminsberichts entschieden, dass Praxisvertreter von Vertragsärzten sozialversicherungsrechtlich regelmäßig als abhängig beschäftigt einzustufen sind (Az.: B 12 R 1/21 R). Geklagt hatten eine gastroenterologische Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) sowie eine in einem Krankenhaus beschäftigte Oberärztin. Diese übernahm nach Absprache im Einzelfall die Vertretung eines Arztes der BAG wegen Urlaubs oder Krankheit. In die

Dr. iur. Claudia Mareck
- 27. Okt. 2021
- 2 Min.
BSG: Sozialversicherungspflicht bei Notärzten I
Ausweislich des Terminsberichts hat das Bundessozialgericht am 19.10.2021 entschieden, dass Notärzte im Rettungsdienst sozialversicherungsrechtlich regelmäßig als abhängig beschäftigt einzustufen sind (Az.: B 12 KR 29/19 R). Geklagt hatte ein Landkreis, welcher öffentlich-rechtlicher Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes einschließlich der notärztlichen Versorgung (Rettungsdienstträger) sowie Leistungserbringer im Rettungsdienst in Hessen ist. Der Notarzt war seit Jan

Dr. iur. Claudia Mareck
- 27. Okt. 2021
- 1 Min.
BSG: Sozialversicherungspflicht bei Notärzten II
Ausweislich des Terminsberichts hat das Bundessozialgericht am 19.10.2021 entschieden, dass Notärzte im Rettungsdienst sozialversicherungsrechtlich regelmäßig als abhängig beschäftigt einzustufen sind (Az.: B 12 R 9/20 R). Geklagt hatten ein eingetragener Verein, dessen Landesverband ein Träger des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg ist sowie ein Facharzt für Anästhesiologie, welcher in einem Krankenhaus in Vollzeit versicherungspflichtig beschäftigt ist. Der Anästhesiolo

Dr. iur. Claudia Mareck
- 26. Okt. 2021
- 2 Min.
BSG: Sozialversicherungspflicht bei ambulanten Pflegekräften
Ausweislich des Terminsberichts hat das Bundessozialgericht am 19.10.2021 entschieden, dass Pflegekräfte eines ambulanten Dienstes sozialversicherungsrechtlich regelmäßig als abhängig beschäftigt einzustufen sind (Az.: B 12 R 6/20 R). Geklagt hatte eine examinierte Altenpflegerin, welche für einen ambulanten Pflegedienst als Altenpflegerin in der Intensivpflege tätig war. Die Klägerin bot dem Pflegedienst ihre Kapazitäten an und erhielt für die jeweiligen Einzeleinsätze eine

Anna Katharina Jansen, LL.M. (MedR)
- 26. Okt. 2021
- 2 Min.
Keine Mehrfachkodierung des OPS 8-52.* bei fehlender Umlagerung des Patienten während der IMRT
In seinem Urteil vom 28.05.2021 entschied das LSG Berlin-Brandenburg (Az. L 9 KR 334/19), dass das klagende Krankenhaus nicht dazu berechtigt war, die Prozeduren 8-522.91 und 8-522.90 mehrfach pro Behandlungstag zu kodieren. Die intensitätsmodulierte Radiotherapie (IMRT) könne nicht mehrfach angesetzt werden, wenn an verschiedenen Körperregionen verschiedene Strahlendosen ohne Umlagerung des Versicherten durchgeführt würden. Dies sei nicht vom Hinweistext des OPS 8-52.* gedec

Stephan Grundmann
- 4. Okt. 2021
- 2 Min.
„Master of Science Kieferorthopädie“ darf nicht ohne Weiteres für „Kieferorthopädie“ werben
Der BGH hat mit Urteil vom 29.07.2021 (Az. I ZR 114/20) klargestellt, dass ein Zahnarzt, der nicht Fachzahnarzt für Kieferorthopädie ist, mit den Angaben „Kieferorthopädie“ und „(Zahnarzt-)Praxis für Kieferorthopädie“ nur werben darf, wenn er den dadurch ausgelösten Fehlvorstellungen eines erheblichen Teils der angesprochenen Verkehrskreise, er sei Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, durch zumutbare Aufklärung entgegenwirkt. Nach Ansicht des BGH wäre dies etwa der Fall, wenn d