Sperrt die Abrechnung einer stationären Leistung die fiktive ambulante Leistungsabrechnung?
- Anna Katharina Jansen, LL.M. (MedR)

- 27. Okt. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 28. Okt. 2021
In seinem Urteil vom 19.04.2021 (Az. L 10 KR 448/20) verneinte das LSG Nordrhein-Westfalen diese Frage. Aus § 109 Abs. 4 S. 3 SGB V (stationäre Leistungsabrechnung) und §115b SGB V (ambulante Leistungsabrechnung) folge keine Sperrwirkung in dem Sinne, dass eine zu Unrecht stationär durchgeführte Operation nicht mehr als ambulante Leistung abgerechnet werden könne (sog. fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten). Auch sei ein derartiges Verständnis nicht mit dem Regelungszweck in Einklang zu bringen. Die Begrenzung der Vergütung auf den von Anfang an bei einer ambulanten Leistungserbringung zu beanspruchenden Betrag halte die Krankenhäuser dazu an, sich an das Wirtschaftlichkeitsgebot zu halten und als stationär zu vergütende Leistungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Hieraus folge allerdings nicht, dass bei einem Verstoß gegen den Vorrang des ambulanten Operierens jeglicher Vergütungsanspruch entfiele, führte der 10. Senat aus.
Auch die nach § 18 des Vertrages nach §115b Abs. 1 SGB V fehlende Rechnung stand dem Anspruch des Krankenhauses nicht entgegen. Auf diese fehlende Rechnung hatte sich noch das SG Duisburg (Urteil vom 26.05.2020, Az. S 54 KR 1596/17) berufen und darauf basierend den Anspruch des Krankenhauses auf die Vergütung bei fiktivem wirtschaftlichem Alternativverhalten abgelehnt.

Ein exzellenter Beitrag, der ein komplexes Thema sehr verständlich aufbereitet. Ich schätze es sehr, wenn Autoren solch eine Sorgfalt an den Tag legen. Das hat mich daran erinnert, wie wichtig es für Eltern und Betreuer ist, verlässliche Ressourcen zu finden, um das Verhalten von Kindern besser zu verstehen. Ein hilfreiches Werkzeug in diesem Zusammenhang kann ein gut aufgebauter ADHS-Fragebogen für Eltern sein. Ich habe eine informative Seite gefunden, die die Vanderbilt-Skalen bereitstellt, was für eine erste Einschätzung sehr nützlich sein kann.