Suche
Dr. iur. Claudia Mareck
- 10. Aug. 2022
- 1 Min.
Sonderbedarfszulassung für Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie
Das LSG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 23.11.2021 (Az. L 5 KA 1064/19) entschieden, dass es sich bei der Zusatzbezeichnung „Klinische Neuropsychologie“ um eine besondere Qualifikation i.S. d. § 37 Abs. 2 BPL-RL handelt, welche auch bei einem Psychologischen Psychotherapeuten einen qualifikationsbezogenen Sonderbedarf begründen kann. Nach der landesrechtlichen Weiterbildungsordnung für Psychotherapeuten in Baden-Württemberg beinhaltet die Zusatzbezeichnung Klinische Neur
Stephan Grundmann
- 28. Apr. 2022
- 2 Min.
Anstellung im Sonderbedarf auch im Umfang von 10 Wochenstunden (Faktor 0,25) genehmigungsfähig
Das BSG hat mit Urteil vom 06.04.2022 (Az. B 6 KA 7/21 R) klargestellt, dass eine Anstellung im Sonderbedarf auch im Umfang von lediglich 10 Wochenstunden (Anrechnungsfaktor 0,25) genehmigungsfähig sei, soweit der Sonderbedarf selbst bereits mindestens im Umfang eines halben Versorgungsauftrag festgestellt wurde. Da im vorliegenden Fall Sonderbedarf in Höhe eines vollen Versorgungsauftrags bestand, war die Anstellung im Umfang der beantragten 10 Wochenstunden zu genehmigen. D
Stephan Grundmann
- 31. Mai 2021
- 2 Min.
Entziehung der belegärztlichen Sonderbedarfszulassung nach § 103 Abs. 7 SGB V rechtmäßig
Üblicher Weise erfolgt die belegärztliche Versorgung in einem Krankenhaus über Ärzte, die in der Nähe des Krankenhauses vertragsärztlich zugelassen sind. Sind im Feststellungsbescheid des Krankenhausträgers belegärztliche Betten ausgewiesen, findet sich aber kein Niedergelassener, welcher die belegärztlichen Leistungen erbringen möchte, so kann der Krankenhausträger nach § 103 Abs. 7 Satz 2 SGB V mit einem bislang nicht im Planungsbereich niedergelassenen Arzt einen Belegarzt
Dr. iur. Claudia Mareck
- 19. März 2021
- 2 Min.
BSG: Für Sonderbedarf reale Fälle und Durchschnittsfallzahl zu berücksichtigen
Ausweislich eines Terminsberichts hat das BSG am 17.03.2021 (Az. B 6 KA 2/20 R) entschieden, dass für die Frage der Sonderbedarfszulassung reale Fallzahlen im Verhältnis zur Durchschnittsfallzahl ermittelt werden müssen. Dies kann auch unmittelbar durch eine Abfrage bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) geschehen. Eine MVZ-GmbH hatte erfolglos aufgrund von Sonderbedarf die Erhöhung der Anstellung eines Hämatoonkologen von 20 auf 40 Wochenstunden beantragt. Der Berufungsau
Dr. iur. Claudia Mareck
- 11. Nov. 2020
- 1 Min.
MVZ von Nicht-Ärzten auch bei Sonderbedarfszulassung nachrangig
Gemäß § 103 Abs. 4c Satz 3 SGB V ist bei der Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes ein überwiegend von Nichtärzten betriebenes MVZ nachrangig gegenüber anderen Bewerbern zu berücksichtigen. Das Sozialgericht München hat mit Urteil vom 27.07.2020 (Az. S 28 KA 438/19) entschieden, dass § 103 Abs. 4c Satz 3 SGB V auch bei der Auswahl zwischen mehreren Bewerbern um eine Sonderbedarfszulassung entsprechend anzuwenden ist. Die Norm bezweckt den Schutz der Freiberuflichkeit der ärz