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  • AutorenbildAnna Katharina Jansen, LL.M. (MedR)

Wöchentliche Teambesprechung im OPS 8-550.*: Beteiligung der patientenbezogenen Berufsgruppen

Das Sozialgericht Bremen entschied am 15.09.2020 (Az. S 4 KR 412/16 - nicht rechtskräftig), dass entgegen der bekannten Auffassung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 19.12.2017, Az. B1 KR 19/17) die Anforderungen an die wöchentliche Teambesprechung im Sinne der geriatrischen Komplexbehandlung (OPS 8-550.*) schon immer dann erfüllt gewesen seien, wenn die patientenbezogenen Berufsgruppen an der Teambesprechung teilgenommen hätten. Dies sei ungeachtet der Äußerungen des DIMDI im Jahr 2019 schon immer so zu verstehen gewesen. Die Interpretation, dass alle Berufsgruppen unabhängig von der Frage der Behandlung an der Teambesprechung teilzunehmen hätten, sei nicht praxisverständlich und daher nicht nachvollziehbar, kommentierte das Sozialgericht Bremen die vorgenannte Entscheidung des 1. Senats.

Da die 4. Kammer zu dem Ergebnis kam, dass die wöchentliche Teambesprechung seit jeher nur die Beteiligung der patientenbezogenen Berufsgruppen forderte, handelt es sich bei der Intervention des DIMDI 2019 – so das Sozialgericht Bremen – um eine reine Klarstellung des OPS 8-550.*. Damit war eine Entscheidung zu der Frage, ob die Ermächtigung des DIMDI zur rückwirkenden Klarstellung der Prozeduren- bzw. Diagnoseschlüsseln gemäß § 301 Abs. 2 Satz 6 SGB V verfassungskonform sei, nicht streitentscheidend und damit obsolet.



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