top of page
AutorenbildDr. med. Stefan Hübel

Umfang des Auskunftsanspruchs bezüglich personenbezogener Daten

 

Das OLG Köln hat im Rahmen von zwei Entscheidungen vom 10.08.2023  (Az.  15 U 149/22 und 15 U 184/22) festgestellt, dass der Datenauskunftsanspruch von Patienten auch die personenbezogenen Daten umfasst, die eine Klinik (d. h. ein Behandler) mit Ihrer Haftpflichtversicherung oder ihren Rechtsanwälten geteilt hat. Der Senat begründet dies dahingehend, dass kein Grund ersichtlich ist, aufgrund dessen die Auskunftserteilung bezogen auf Daten, die die Beklagte mit ihrer Haftpflichtversicherung oder ihren Rechtsanwälten geteilt hat, ausgenommen sein soll. In diesem Zusammenhang weist der Senat im Übrigen darauf hin, dass die Beklagte als Klinik nicht der Schweigepflicht unterliegt, sondern lediglich ihre Anwälte. Weiter führt der Senat aus, dass Art. 15 Abs. 4 DS-GVO im vorliegenden Fall nicht greife. Im Zweifelsfall ist hier abzuwägen, ob die Rechte und Freiheiten des Anspruchstellers oder des Auskunftsverpflichteten stärker wiegen. Allerdings darf dies nicht dazu führen, dass der anspruchsstellenden Person jegliche Auskunft verweigert wird.


Comentarios


NEWSLETTER ABONNIEREN

Ich willige in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein.

Wenn Sie den auf der Webseite angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und Angebote.

Als Newsletter Software wird Newsletter2Go verwendet. Ihre Daten werden dabei an die Newsletter2Go GmbH übermittelt. Newsletter2Go ist es dabei untersagt, Ihre Daten zu verkaufen und für andere Zwecke als für den Versand von Newslettern zu nutzen. Newsletter2Go ist ein deutscher, zertifizierter Anbieter, welcher nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ausgewählt wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.newsletter2go.de/informationen-newsletter-empfaenger/

Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den "Abmelden"-Link im Newsletter.

Die datenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen stets technischen Erneuerungen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich  in regelmäßigen Abständen durch Einsichtnahme in unsere Datenschutzerklärung zu informieren.

NEWS ARCHIV

bottom of page