PEPP: Leistungen am Aufnahmetag zählen nicht für den OPS 9-649 und 9-696
Am 30.11.2022 entschied der Schlichtungsausschuss, dass bei der Ermittlung von Therapieeinheiten gemäß OPS 9-639 (Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen) und 9-696 (Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen) die Therapeutengespräche von den dort genannten Berufsgruppen ab Aufnahme als Aufnahme- und Kontrolluntersuchungen gemäß der DKR PP014 (Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden – Gespräche) nicht zu berücksichtigen sind. Es handelt sich also bei Therapeutengespräche, die bei Aufnahme als Aufnahmeuntersuchung durchgeführt werden, nicht um eine anrechenbare und damit kodierbare Therapieeinheit.
Für den Schlichtungsausschuss folgt dies aus der DKR PP014. Dort ist festgelegt, dass Leistungen, die bei jedem Patienten anfallen, nicht zu kodieren sind. Damit seien insbesondere Therapeutengespräche bei Aufnahme gemeint, die im Ergebnis nicht in vollem Umfang als Therapieeinheit Berücksichtigung finden könnten, begründet der Schlichtungsausschuss seine Entscheidung.
Diese Entscheidung des Schlichtungsausschuss gilt für alle Patientinnen und Patienten, die ab dem 01.02.2023 in ein Krankenhaus aufgenommen. Nach hiesigem Kenntnisstand wird dies bereits von einigen Kassen geprüft.
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