top of page
  • AutorenbildAnna Katharina Jansen, LL.M. (MedR)

PEPP: Leistungen am Aufnahmetag zählen nicht für den OPS 9-649 und 9-696

Am 30.11.2022 entschied der Schlichtungsausschuss, dass bei der Ermittlung von Therapieeinheiten gemäß OPS 9-639 (Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen) und 9-696 (Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen) die Therapeutengespräche von den dort genannten Berufsgruppen ab Aufnahme als Aufnahme- und Kontrolluntersuchungen gemäß der DKR PP014 (Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden – Gespräche) nicht zu berücksichtigen sind. Es handelt sich also bei Therapeutengespräche, die bei Aufnahme als Aufnahmeuntersuchung durchgeführt werden, nicht um eine anrechenbare und damit kodierbare Therapieeinheit.

Für den Schlichtungsausschuss folgt dies aus der DKR PP014. Dort ist festgelegt, dass Leistungen, die bei jedem Patienten anfallen, nicht zu kodieren sind. Damit seien insbesondere Therapeutengespräche bei Aufnahme gemeint, die im Ergebnis nicht in vollem Umfang als Therapieeinheit Berücksichtigung finden könnten, begründet der Schlichtungsausschuss seine Entscheidung.

Diese Entscheidung des Schlichtungsausschuss gilt für alle Patientinnen und Patienten, die ab dem 01.02.2023 in ein Krankenhaus aufgenommen. Nach hiesigem Kenntnisstand wird dies bereits von einigen Kassen geprüft.



NEWSLETTER ABONNIEREN

Ich willige in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein.

Wenn Sie den auf der Webseite angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und Angebote.

Als Newsletter Software wird Newsletter2Go verwendet. Ihre Daten werden dabei an die Newsletter2Go GmbH übermittelt. Newsletter2Go ist es dabei untersagt, Ihre Daten zu verkaufen und für andere Zwecke als für den Versand von Newslettern zu nutzen. Newsletter2Go ist ein deutscher, zertifizierter Anbieter, welcher nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ausgewählt wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.newsletter2go.de/informationen-newsletter-empfaenger/

Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den "Abmelden"-Link im Newsletter.

Die datenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen stets technischen Erneuerungen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich  in regelmäßigen Abständen durch Einsichtnahme in unsere Datenschutzerklärung zu informieren.

NEWS ARCHIV

bottom of page