top of page

BSG: Änderung der Hauptdiagnose möglich

  • Autorenbild: Anna Katharina Jansen, LL.M. (MedR)
    Anna Katharina Jansen, LL.M. (MedR)
  • vor 5 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Am 16.07.2025 entschied der 1. Senat des BSG (Az. B1 KR 18/24), dass die Hauptdiagnose auch nach Ablauf der Frist gemäß § 7 Abs. 5 PrüfvV geändert werden kann. § 7 Abs. 5 PrüfvV sei teleologisch zu reduzieren, so der Senat ausweislich des Terminsberichts. Wenn die Krankenkasse die vom Krankenhaus kodierte Hauptdiagnose beanstande und diese in der Folge streitig bliebe, könne diese im gerichtlichen Verfahren überprüft und geändert werden. Hierbei dürfe aber der Anspruch des Krankenhauses nicht über den Rechnungsbetrag hinausgehen, der sich aus der ursprünglich erfolgten Kodierung ergebe.

Hintergrund dieser teleologischen Reduktion von § 7 Abs. 5 PrüfvV dürfte sein, dass ohne eine Hauptdiagnose eine DRG nicht angesteuert und damit der Vergütungsanspruch eines Krankenhauses nicht entstehen kann.

 

#PrüfvV     #BSG     #Hauotdiagnose     #Änderung    

NEWSLETTER ABONNIEREN

Ich willige in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein.

Wenn Sie den auf der Webseite angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und Angebote.

Als Newsletter Software wird Newsletter2Go verwendet. Ihre Daten werden dabei an die Newsletter2Go GmbH übermittelt. Newsletter2Go ist es dabei untersagt, Ihre Daten zu verkaufen und für andere Zwecke als für den Versand von Newslettern zu nutzen. Newsletter2Go ist ein deutscher, zertifizierter Anbieter, welcher nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ausgewählt wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.newsletter2go.de/informationen-newsletter-empfaenger/

Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den "Abmelden"-Link im Newsletter.

Die datenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen stets technischen Erneuerungen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich  in regelmäßigen Abständen durch Einsichtnahme in unsere Datenschutzerklärung zu informieren.

NEWS ARCHIV

bottom of page