BSG: Bronchoflex-Tubus ist flexibel, OPS 1-620.10 nicht abrechenbar
In seiner Sitzung vom 14.11.2024 entschied der 1. Senat des BSG (Az. B1 KR 29/23 R), dass der zur diagnostischen Bronchoskopie verwendete Bronchoflex-Tubus nicht mit dem OPS 1-620.10 kodiert werden könne, sondern über den OPS 1.620.00.
Damit hob das BSG die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 23.10.2023 (L 4 KR 35/21) auf. Dort hatte man noch festgestellt, dass ein starres Instrument vorliegt, wenn man bei der Durchführung einer Bronchoskopie einen mit Metallspiralen verstärkten Bronchus-Flextubus nutzt. Der OPS 1-620.10 war danach abrechenbar.
In der hier vorliegenden Pressemitteilungen hob der 1. Senat diese Entscheidung das LSG deshalb auf, weil dies eine streng am Wortlaut orientierte Auslegung gebiete. Den Feststellungen des LSG Baden-Württemberg lasse sich kein eindeutiger medizinisch-wissenschaftlicher Sprachgebrauch für starre oder flexible Instrumente entnehmen, so der Senat. Daher sei der allgemeine sprachliche Begriffskern des Instruments „Bronchoflex Tubus“ maßgeblich. Dieser sei der Länge nach ein biegsames Instrument und daher den flexiblen Instrumenten zuzuordnen, darauf weise auch der Produktname „Bronchoflex“ hin.
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