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AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

ASV: Gehirntumore und CED konkretisiert

Der Gemeinsame Bundesauschuss (GBA) hat am 16.12.2021 die Konkretisierung der Richtlinie Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V (ASV-RL) hinsichtlich der

· Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven (Anlage 1.1 a) Tumorgruppe 7)

· Chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (Anlage 1.2 j))

beschlossen.

Wir gehen davon aus, dass die Konkretisierungen zeitnah zugänglich sind. Wie immer treten sie erst nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit sowie nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.


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