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Dr. iur. Claudia Mareck
- 2. Aug. 2022
- 1 Min.
Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß GBA-Beschluss rechtmäßig
Das LSG Berlin-Brandenburg hat mit Urteilen vom 22.06.2022 (Az. L 9 KR 170/19 KL, L 9 KR 179/19 KL, L 9 KR 184/19 KL und L 9 KR 186/19 KL) mehrere Klagen von Krankenhausträgern abgewiesen, die aufgrund des vom G-BA festgelegten gestuften Systems von Notfallstrukturen in Krankenhäusern von der Notfallversorgung ausgeschlossen sind und somit Abschläge hinzunehmen haben. Ausweislich der Terminsberichte sah das LSG in dem Beschluss des G-BA zu einem gestuften System von Notfallst

Dr. iur. Claudia Mareck
- 1. Feb. 2022
- 1 Min.
Neue Mindestmengen für Operationen bei Brust- und Lungenkrebs
Der GBA hat am 16.12.2021 einen neuen Beschluss zu Mindestmengen gefasst. Danach gelten grundsätzlich ab dem 01.01.2022 folgende neue Mindestmengen pro Jahr und Krankenhausstandort: Brustkrebs-Operationen: 100 Lungenkrebs-Operationen: 75 Ferner erhöhte der der GBA eine bereits bestehende Mindestmenge wie folgt: komplexe Operationen an der Bauchspeicheldrüse: von 10 auf 20 In diesem Zusammenhang wurde auch die Liste der Operationen, die unter die Mindestmenge fallen, aktualisi

Dr. iur. Claudia Mareck
- 5. Dez. 2021
- 1 Min.
ASV: Gehirntumore und CED konkretisiert
Der Gemeinsame Bundesauschuss (GBA) hat am 16.12.2021 die Konkretisierung der Richtlinie Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V (ASV-RL) hinsichtlich der · Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven (Anlage 1.1 a) Tumorgruppe 7) · Chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (Anlage 1.2 j)) beschlossen. Wir gehen davon aus, dass die Konkretisierungen zeitnah zugänglich sind. Wie immer treten sie erst nach Nichtbeanstandung durch das Bundesminis

Dr. iur. Claudia Mareck
- 29. März 2021
- 1 Min.
ASV: Änderung Teambesetzung GIT, GYN und Rheuma
Am 18.03.2021 fasste der GBA u.a. Beschlüsse zur Änderungen der ASV-Teamstruktur in den Konkretisierungen gastrointestinale Tumoren, gynäkologische Tumoren und rheumatologische Erkrankungen. Die Beschlüsse befinden sich derzeit in der Prüfung durch das BMG. Sie treten nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Gastrointestinale Tumoren (nur, wenn Schilddrüsen- bzw. Nebenschilddrüsenkarzinome oder andere endokrinologische Tumoren behandelt werden):

Dr. iur. Claudia Mareck
- 23. Dez. 2020
- 1 Min.
ASV für Kopf- und Halstumoren sowie neuromuskuläre Erkrankungen beschlossen
Der GBA konkretisierte am 17.12.2020 zwei weitere Erkrankungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V: Die Behandlung von Patienten mit Kopf- oder Halstumoren und solchen mit neuromuskulären Erkrankungen. Beide Krankheitsbilder waren bereits in der Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V a.F. definiert. Diejenigen Krankenhäuser, die zu einer entsprechenden Behandlung damals durch die Landeskrankenhausbehörden bes

Dr. iur. Claudia Mareck
- 22. Dez. 2020
- 1 Min.
GBA: Mindestmenge für Frühgeborene und Ösophagus erhöht
Der GBA hat mit Beschluss vom 17.12.2020 die Mindestmengen für die Level-1-Perinatalzentren heraufgesetzt. Ab dem Jahr 2024 dürfen Neugeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm nur noch versorgt werden, wenn die jährliche Mindestmenge von 25 pro Standort eines Krankenhauses überschritten ist. In den Jahren 2021 und 2022 gilt übergangsweise die bisherige Mindestmenge von 14 Neugeborenen, im Jahr 2023 von 20. Die Mindestmenge für komplexe Eingriffe am Organsystem Ösoph

Dr. iur. Claudia Mareck
- 22. Nov. 2020
- 3 Min.
Neue Freihaltepauschalen für Krankenhäuser
Am 18.11.2020 wurde das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (3. Bevölkerungsschutzgesetz) beschlossen, vgl. BT-Drs. 19/24334. Es trat am 19.11.2020 in Kraft (BGBl. I 2020, 2397) und enthält unterstützende Maßnahmen für Krankenhäuser zur Bewältigung der Pandemiefolgen. Geregelt sind u.a. Freihaltepauschalen für die Zeit ab dem 18.11.2020 bis zum 31.01.2020. Diese sind allerdings an derart enge Zugangsvoraussetzungen ge