Alles neu macht der Januar?
Zum 01.01.2024 ist das Gesellschaftsrecht grundlegend reformiert worden. Dies hat Auswirkungen auf Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren und Krankenhausträger.
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts („MoPeG“) hat der Gesetzgeber insbesondere die Regelungen für die GbR sowie die Partnerschaftsgesellschaft angepasst. Mit Blick auf die teilweise auf das Jahr 1900 zurückgehenden Normen des BGB bestand erheblicher Modernisierungsbedarf. Durch die Reform sind jedoch zahlreiche Gesellschaftsverträge überarbeitungsbedürftig. Insbesondere hinsichtlich der Gewinn- und Vermögensbeteiligung sowie der Anzahl der Stimmen pro Gesellschafter sind nun vertragliche Änderungen erforderlich.
Dieser Änderungsbedarf gilt sowohl für Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren als auch für Krankenhausträger, die in Konzernstrukturen durch eine entsprechende vertragliche Regelungen gebunden sind.
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