top of page
  • AutorenbildDr. iur. Pascal Becker-Wulf

Alles neu macht der Januar?

Zum 01.01.2024 ist das Gesellschaftsrecht grundlegend reformiert worden. Dies hat Auswirkungen auf Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren und Krankenhausträger.

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts („MoPeG“) hat der Gesetzgeber insbesondere die Regelungen für die GbR sowie die Partnerschaftsgesellschaft angepasst. Mit Blick auf die teilweise auf das Jahr 1900 zurückgehenden Normen des BGB bestand erheblicher Modernisierungsbedarf. Durch die Reform sind jedoch zahlreiche Gesellschaftsverträge überarbeitungsbedürftig. Insbesondere hinsichtlich der Gewinn- und Vermögensbeteiligung sowie der Anzahl der Stimmen pro Gesellschafter sind nun vertragliche Änderungen erforderlich.

Dieser Änderungsbedarf gilt sowohl für Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren als auch für Krankenhausträger, die in Konzernstrukturen durch eine entsprechende vertragliche Regelungen gebunden sind.


NEWSLETTER ABONNIEREN

Ich willige in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein.

Wenn Sie den auf der Webseite angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und Angebote.

Als Newsletter Software wird Newsletter2Go verwendet. Ihre Daten werden dabei an die Newsletter2Go GmbH übermittelt. Newsletter2Go ist es dabei untersagt, Ihre Daten zu verkaufen und für andere Zwecke als für den Versand von Newslettern zu nutzen. Newsletter2Go ist ein deutscher, zertifizierter Anbieter, welcher nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ausgewählt wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.newsletter2go.de/informationen-newsletter-empfaenger/

Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den "Abmelden"-Link im Newsletter.

Die datenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen stets technischen Erneuerungen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich  in regelmäßigen Abständen durch Einsichtnahme in unsere Datenschutzerklärung zu informieren.

NEWS ARCHIV

bottom of page