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  • AutorenbildAnna Katharina Jansen, LL.M. (MedR)

Aktuelle Referentenentwürfe zur Digitalisierung des Gesundheitswesens

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat seine Referentenentwürfe zum Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz; kurz: DigiG) und zum Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz; kurz: GDNG) aktualisiert.

Ausweislich des Referentenentwurfs zum DigiG vom 13.07.2023 soll die digitale Transformation des Gesundheitswesens konsequent weiterentwickelt und beschleunigt werden. Ziel des BMG ist es daher, dass bis 2025 80% der gesetzlich Krankenversicherten die ePA nutzen. Die Krankenkassen sollen ihre Versicherten entsprechend informieren. Zudem wird die sog. Widerspruchslösung (auch Opt-out-Anwendung genannt) geschaffen. Danach nutzt jeder die ePA, solange er der Anwendung nicht widerspricht. Auch das E-Rezept soll vorangetrieben werden. Insofern ist geplant, dass dieses entweder über die Gesundheitskarte oder die ePA eingelöst werden kann. Perspektivisch wird das e-Rezept verpflichtend.

Die Vorgaben für die Videosprechstunde und die Telekonsile werden gelockert, damit die Telemedizin fester Bestandteil der Versorgung werden kann. Dazu wird die aktuell geltende Begrenzung der Videosprechstunde von max. 30% der ärztlichen Arbeitszeit aufgehoben. Zugleich nimmt der Referentenentwurf die Einrichtungen des Gesundheitswesen in die Pflicht, die Daten der Patienten zu schützen. Der Referentenwurf spricht hier von der Verbesserung der Resilienz der von den Gesundheitseinrichtungen genutzten Informationssystemen.

Das GDNG dient laut dem Referentenentwurf vom 04.08.2023 dem primären Zweck, den Datenaustausch zu Forschungszwecken zu vereinfachen. Das Sammeln von Daten soll unbürokratisch ermöglicht werden. Hierfür wird beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine zentrale Datenzugangs- bzw. Koordinationsstelle für Gesundheitsdaten eingerichtet. Diese soll den Forschenden Gesundheitsdaten zentral und unbürokratisch zugänglich machen. Auch soll das GDNG den Weg zur grenzüberschreitenden Datennutzung innerhalb der EU ebnen. Insofern wird durch die EU bereits der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) aufgebaut.


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