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AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

Verhandlungen zu Pflegepersonaluntergrenzen 2020 gescheitert – Neurologie und Herzchirurgie kommen h

Seit Januar 2019 gelten für die Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie als pflegeintensive Bereiche Untergrenzen im Sinne einer maximalen Anzahl von Patienten pro Pflegekraft. Die Grenzen sind grundsätzlich zwischen GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zu vereinbaren. Wie auch im Jahr 2018 scheiterten erneut die Verhandlungen. Die Einigungsfrist nach § 137i Abs. 1 SGB V lief zum 01.09.2019 aus. Der GKV-Spitzenverband monierte, die unterschriftsreif verhandelte Vereinbarung sei von der DKG nicht gezeichnet worden. Die DKG begründete ihr Verhalten mit einer fehlenden sachgerechten Lösung insbesondere zur Intensivmedizin und Schlaganfallbehandlung. Das Scheitern der Verhandlungen führt – wie auch im letzten Jahr – zu einer Ersatzvornahme durch das Bundesgesundheitsministerium per Rechtsverordnung. § 137i Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V sieht ab dem 01.01.2020 Untergrenzen für die Bereiche Neurologie und Herzchirurgie vor. Das Ministerium kündigte bereits die entsprechende Umsetzung an. Es können darüber hinaus weitere Bereiche hinzukommen. Ob die bisherigen Eckpunkte für die Festlegungen der Untergrenzen langfristig bestehen bleiben, ist fraglich. DKG, Deutscher Pflegerat und Verdi entwickeln derzeit ein alternatives Verfahren zur Bemessung des Pflegepersonalbedarfs, welches an die Pflegepersonal-Regelung (PRR) aus dem Jahr 1992 anknüpft und diese unter Berücksichtigung des aktuellen Klinikalltags fortführt. Die Ergebnisse sollen Ende 2019 vorliegen.

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