Chirurgen und Orthopäden wieder selbe Facharztgruppe
Mit Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20.09.2018, welcher am 16.01.2019 in Kraft getreten ist, wurden die Facharztgruppen Chirurgen und Orthopäden durch eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie wieder zusammen gelegt. Mit der Reform des Weiterbildungsrechts 2003 wurden die bislang getrennten Gebiete Orthopädie und Chirurgie im neuen Gebiet Chirurgie zusammengelegt; der bisherige Facharzt für Orthopädie und Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie in Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie zusammengefasst. Bedarfsplanerisch wurden die Gebiete Orthopädie und Chirurgie aber weiterhin getrennt beplant. In der Praxis gab es daher Unklarheiten bei Fragen der Nachbesetzung. Das Bundessozialgericht hatte vor diesem Hintergrund bereits mit Urteil vom 28.09.2016 (Az. B 6 KA 40/15 R) auf die Verwerfungen hingewiesen. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss daher die Zusammenlegung der Arztgruppen unter Anpassung der Verhältniszahlen.