top of page
  • AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

Chirurgen und Orthopäden wieder selbe Facharztgruppe

Mit Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20.09.2018, welcher am 16.01.2019 in Kraft getreten ist, wurden die Facharztgruppen Chirurgen und Orthopäden durch eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie wieder zusammen gelegt. Mit der Reform des Weiterbildungsrechts 2003 wurden die bislang getrennten Gebiete Orthopädie und Chirurgie im neuen Gebiet Chirurgie zusammengelegt; der bisherige Facharzt für Orthopädie und Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie in Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie zusammengefasst. Bedarfsplanerisch wurden die Gebiete Orthopädie und Chirurgie aber weiterhin getrennt beplant. In der Praxis gab es daher Unklarheiten bei Fragen der Nachbesetzung. Das Bundessozialgericht hatte vor diesem Hintergrund bereits mit Urteil vom 28.09.2016 (Az. B 6 KA 40/15 R) auf die Verwerfungen hingewiesen. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss daher die Zusammenlegung der Arztgruppen unter Anpassung der Verhältniszahlen.

NEWSLETTER ABONNIEREN

Ich willige in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein.

Wenn Sie den auf der Webseite angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und Angebote.

Als Newsletter Software wird Newsletter2Go verwendet. Ihre Daten werden dabei an die Newsletter2Go GmbH übermittelt. Newsletter2Go ist es dabei untersagt, Ihre Daten zu verkaufen und für andere Zwecke als für den Versand von Newslettern zu nutzen. Newsletter2Go ist ein deutscher, zertifizierter Anbieter, welcher nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ausgewählt wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.newsletter2go.de/informationen-newsletter-empfaenger/

Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den "Abmelden"-Link im Newsletter.

Die datenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen stets technischen Erneuerungen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich  in regelmäßigen Abständen durch Einsichtnahme in unsere Datenschutzerklärung zu informieren.

NEWS ARCHIV

bottom of page