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Stephan Grundmann
- 27. Mai 2021
- 1 Min.
Ausgelagerte Praxisräume nur in maximal 30 km Entfernung vom Vertragsarztsitz zulässig
Die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit in ausgelagerten Praxisräumen setzt voraus, dass diese Räumlichkeiten maximal 30 km vom Vertragsarztsitz entfernt liegen. Das LSG Berlin-Brandenburg untermauerte sein Urteil vom 09.12.2020 (Az. L 24 KA 6/18) mit dem Argument, dass die gesetzliche Voraussetzung der räumlichen Nähe der ausgelagerten Praxisräume die zeitnahe Verfügbarkeit des Vertragsarztes auch außerhalb der Sprechstundenzeiten in Notfällen sicherstellen solle. Mit
Stephan Grundmann
- 17. Mai 2021
- 2 Min.
Zugelassener Vertragsarzt muss Lebenslauf und Führungszeugnis nicht erneut einreichen
Ein bereits mit hälftigem Versorgungsauftrag zugelassener Vertragsarzt muss den Zulassungsgremien nicht erneut seinen Lebenslauf bzw. sein Führungszeugnis vorlegen, wenn er sich um eine weitere hälftige Zulassung an einem anderen Vertragsarztsitz bewirbt. Außerdem stellte das LSG Niedersachsen-Bremen in den Leitsätzen seines Urteils vom 24.02.2021 (Az. L 3 KA 16/19) heraus, dass auch ein MVZ, das sich mit einem angestellten Arzt in einem Praxisnachfolge- oder Zulassungsverfah