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Stephan Grundmann
- 28. März 2022
- 2 Min.
Widerruf der Weiterbildungsbefugnis bei wiederholter Falschbescheinigung in Weiterbildungszeugnissen
Das Verwaltungsgericht Minden hat mit Urteil vom 07.12.2021 (Az.: 7 K 1887/20) die Klage eines Chefarztes abgewiesen, dem die Ärztekammer Westfalen-Lippe seine Weiterbildungsbefugnis für die Basisweiterbildung Chirurgie unter anderem für die Facharztkompetenz Orthopädie und Unfallchirurgie entzogen hatte. Der weiterbildungsbefugte Kläger hatte mehrfach nachweislich falsche Angaben in Weiterbildungszeugnissen bescheinigt. So bescheinigte er etwa einem Weiterbildungsassistenten