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AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

Testphase zur ePA im Januar 2021 gestartet

Seit Anfang Januar 2021 sind die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) über eine App anzubieten. Die Pilotphase für den praktischen Einsatz ePA hat daher zum 01.01.2021 in ca. 200 ausgewählten Praxen und Krankenhäusern in den Regionen Westfalen-Lippe und Berlin begonnen. Damit soll die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der ePA vor einer bundesweiten Nutzbarkeit überprüft werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Testphase ist der flächendeckende Rollout ab dem zweiten Quartal 2021 geplant. Die Zurverfügungstellung der ePA ist in den Arztpraxen ab dem 01.07.2021 verpflichtend. Erfolgt dies nicht, ist eine Kürzung der Vergütung um ein Prozent vorgesehen. Krankenhäuser müssen Sanktionen erst mit Wirkung zum 01.01.2022 befürchten (Abschlag i.H.v. 1% des Rechnungsbetrages für jeden voll- und teilstationären Fall). Für die Versicherten bleibt die Anwendung freiwillig.


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