top of page
  • AutorenbildDr. med. Inken Kunze

OTA/ATA-Ausbildung gesetzlich geregelt

Der Bundestag hat am 7.11.2019 ein Gesetz über die Ausbildung zum Anästhesietechnischen Assistenten bzw Operationstechnischen Assistenten verabschiedet. Damit erhalten diese nun erstmals eine bundesweit einheitliche Ausbildung, was auch für mehr Patientensicherheit sorgen soll. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen; hiernach soll es zum 1.1.2022 in Kraft treten. Die Ausbildung soll drei Jahre dauern und mit einer staatlichen Prüfung abschließen. Sie gliedert sich in einen theoretischen Teil und praktischen Unterricht sowie eine praktische Ausbildung an Krankenhäusern und geeigneten ambulanten Einrichtungen. Übergangs- und Bestandsschutzregelungen sollen die Fortführung bereits begonnener Ausbildungen und derzeit ausbildender Schulen und Lehrkräfte sichern.

NEWSLETTER ABONNIEREN

Ich willige in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein.

Wenn Sie den auf der Webseite angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und Angebote.

Als Newsletter Software wird Newsletter2Go verwendet. Ihre Daten werden dabei an die Newsletter2Go GmbH übermittelt. Newsletter2Go ist es dabei untersagt, Ihre Daten zu verkaufen und für andere Zwecke als für den Versand von Newslettern zu nutzen. Newsletter2Go ist ein deutscher, zertifizierter Anbieter, welcher nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ausgewählt wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.newsletter2go.de/informationen-newsletter-empfaenger/

Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den "Abmelden"-Link im Newsletter.

Die datenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen stets technischen Erneuerungen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich  in regelmäßigen Abständen durch Einsichtnahme in unsere Datenschutzerklärung zu informieren.

NEWS ARCHIV

bottom of page