OTA/ATA-Ausbildung gesetzlich geregelt
Der Bundestag hat am 7.11.2019 ein Gesetz über die Ausbildung zum Anästhesietechnischen Assistenten bzw Operationstechnischen Assistenten verabschiedet. Damit erhalten diese nun erstmals eine bundesweit einheitliche Ausbildung, was auch für mehr Patientensicherheit sorgen soll. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen; hiernach soll es zum 1.1.2022 in Kraft treten. Die Ausbildung soll drei Jahre dauern und mit einer staatlichen Prüfung abschließen. Sie gliedert sich in einen theoretischen Teil und praktischen Unterricht sowie eine praktische Ausbildung an Krankenhäusern und geeigneten ambulanten Einrichtungen. Übergangs- und Bestandsschutzregelungen sollen die Fortführung bereits begonnener Ausbildungen und derzeit ausbildender Schulen und Lehrkräfte sichern.
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