Neuer Chefarzt, neues Team: Keine Freistellung bei Doppelbesetzungen
Wirbt ein Krankenhaus einen neuen Chefarzt an, ist es nicht unüblich, dass dieser zusammen mit einem von ihm favorisierten Team die neue Stelle antritt. Dies führt in der Regel zu Doppelbesetzungen und Teamüberhängen in den Abteilungen. Dies ist aber kein legitimer Grund, einen ursprünglich angestellten Arzt aus dieser Abteilung freizustellen, um Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag zu erzwingen. Zu diesem Ergebnis kam das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 06.02.2020 (Az. 3 SaGa 7 öD/19). Es sei Aufgabe des Arbeitgebers, dieses Problem der Doppelbesetzung vorab unter Beachtung der arbeitsvertraglichen Ansprüche seiner Arbeitnehmer zu lösen. Ein Teamüberhang oder ein nicht mehr passendes Team wegen bestehender Animositäten sei kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers. Hintergrund dieser Entscheidung war die Klage einer unkündbaren Oberärztin auf Beschäftigung gegen das Krankenhaus, welches sie von ihrer Tätigkeit freistellte, um Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag zu erzwingen. Nachdem der neue Chefarzt mit seinem Team in das beklagte Krankenhaus kam, kam es zu Spannungen zwischen diesem und der klagenden Ärztin. Ihre Position wurde von dem Chefarzt mit einem von ihm mitgebrachten Arzt besetzt, um die Klägerin zu verdrängen. Wenngleich es üblich sei, dass ein neuer Chefarzt sein Ärzteteam selbst zusammenstelle, stelle dies kein rechtlich zu beachtendes Interesse dar, welches hinter dem Beschäftigungsanspruch einer unkündbaren Arbeitnehmerin zurückstehe, betonte das Landesarbeitsgericht in seiner Entscheidung.
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