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  • AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

Neue ASV-Konkretisierungen

Multiple Sklerose sowie Knochen- und Weichteiltumoren

Für die Indikationen Multiple Sklerose sowie Knochen- und Weichteiltumoren hat der GBA am 15.12.2022 Konkretisierungen beschlossen. Das Behandlungsspektrum in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) wird insofern erweitert:


Knochen- und Weichteiltumoren

Die Behandlung erfasst auch Patienten mit Desmoidtumoren oder Stromatumoren. Es ist wie bei allen onkologischen ASV-Behandlungen eine sektorenübergreifende Kooperation erforderlich. Die Teamleitung können Fachärzte für Hämatologie und Onkologie, Orthopädie und Unfallchirurgie oder Strahlentherapie übernehmen. Für das Kernteam sind zusätzlich die Fachgruppen Viszeralchirurgie und Allgemeinchirurgie erforderlich. Im Rahmen der Mindestmengen muss das ASV-Team pro Jahr mindestens 50 Patienten mit gesicherter Diagnose behandeln. Ferner wurden arztbezogene Mindestmengen analog zur Onkologie-Vereinbarung festgelegt.


Multiple Sklerose

Erfasst werden Patienten mit Multipler Sklerose, akuter disseminierter Demyelinisation und anderen demyelinisierenden Krankheiten des Zentralnervensystems. Die Teamleitung obliegt einem Neurologen; sollen Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann alternativ ein Facharzt für Kinder und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt Neuropädiatrie benannt werden. Im Kernteam wird die Teamleitung um einen weiteren Facharzt für Neurologie ergänzt. Im Rahmen der Behandlung von Kindern ist die Expertise eines Kinder- und Jugendarztes obligat, möglichst mit dem Schwerpunkt Neuropädiatrie. Das Kernteam muss mindestens 120 Patienten pro Jahr mit einer gesicherten Diagnose behandeln. Weiter sind u.a. eine 24-Stunden-Notfallversorgung einschließlich einer intensivmedizinischen Behandlung sowie die Zusammenarbeit mit sozialen Diensten und Physiotherapeuten erforderlich.

Wie bei jeder konkretisierten ASV-Indikation prüft das Bundesgesundheitsministerium zunächst die Beschlüsse des GBA. Werden diese nicht beanstandet, erfolgt die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Sodann können die Leistungserbringer ihre Teilnahme als ASV-Team beim erweiterten Landesausschuss anzeigen und nach Erhalt der Berechtigung mit der Behandlung beginnen.



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