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  • AutorenbildDr. med. Inken Kunze

MDK-Reformgesetz: Prüfung von Strukturmerkmalen bei Prozeduren durch den Medizinischen Dienst

Das MDK-Reformgesetz sieht auch eine Neuregelung der Prüfung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes vor. In dem neugeschaffenen § 275d SGB V wird vorgeschrieben, dass Krankenhäuser die Einhaltung der Strukturmerkmale von OPS-Kodes durch den Medizinischen Dienst begutachten lassen müssen, bevor sie entsprechende Leistungen abrechnen. Hierzu müssen die entsprechenden Daten an den MD übermittelt werden. Das Krankenhaus erhält das dazu erstellte Gutachten und im Falle der Erfüllung der Strukturmerkmale eine Bescheinigung über das Ergebnis der Prüfung. Darüber hinaus ist der Zeitraum angegeben, für den die Einhaltung der Merkmale als erfüllt angesehen wird. Die Bescheinigung muss bis zum 31.12.2020 an die Landesverbände der Krankenkassen übermittelt werden; werden die Strukturmerkmale länger als ein Monat nicht erfüllt, muss dies den Landesverbänden unverzüglich mitgeteilt werden. Ohne Erfüllung der Strukturmerkmale bzw. entsprechende Bescheinigung dürfen die Leistungen ab Januar 2021 nicht mehr abgerechnet werden, so dass es zu Beschränkungen des Leistungsspektrums der Krankenhäuser kommen kann.

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