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  • AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

InEK veröffentlicht Angaben der Krankenhäuser zu pflegeintensiven Bereichen

Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) regelt die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegeintensiven Bereichen (derzeit Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie, Kardiologie, Herzchirurgie, Neurologie, Stroke Unit, neurologische Frührehabilitation). Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat die pflegeintensiven Bereiche in Krankenhäusern für das Jahr 2020 auf der Grundlage der von den Krankenhäusern übermittelten Daten nach § 21 KHEntgG zu ermitteln. Ende des Jahres 2019 erfolgten umfangreiche Auswertungen. Die Krankenhäuser waren u.a. verpflichtet, für die als pflegeintensiv ermittelten Fachabteilungen Standorte und Betten an das InEK zu melden. Gem. § 137i Abs. 4a SGB V sind bis zum 15.02. eines jeden Jahres für jedes Krankenhaus unter Nennung des Namens und des Institutskennzeichens die nach der PpUGV übermittelten Angaben der Krankenhäuser zu veröffentlichen. Seit dem 14.02.2020 veröffentlicht das InEK nun erstmals für das Jahr 2020 die Angaben der Krankenhäuser über die pflegeintensiven Bereiche, welche die Krankenhäuser auf der Grundlage des § 5 Absätze 3 und 4 PpUGV übermittelt haben, auf seiner Homepage. Aus der Tabelle sind u.a. ersichtlich: IK, Krankenhausname, Ort, pflegeintensive Bereiche, Fachabteilungsname, Stationsbezeichnung, Bettenanzahl der Station. [if !supportLineBreakNewLine] [endif]

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