GOPen 01747 und 01748 EBM nur einmal im Leben des Patienten abrechenbar
- Anna Katharina Jansen, LL.M. (MedR)
- 16. Mai
- 1 Min. Lesezeit
Mit Urteil vom 08.01.2025 (Az. S 2 KA 108/22) entschied das SG Mainz, dass nach dem Wortlaut des EBM die Aufklärung und die Durchführung eines Ultraschall-Screenings auf Bauchaortenaneurysem nach den GOPen 01747 und 01748 EBM nur einmal im Leben eines Patienten abgerechnet werden können. Dort heißt es jeweils in den Ziffern: „Die Gebührenordnungsposition … ist bei männlichen Patienten ab dem Alter von 65 Jahren einmalig berechnungsfähig." Aus der Formulierung „einmalig“, leitet das SG Mainz ab, dass dies „einmal im Leben des Patienten“ bedeute.
Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig, sondern ist beim BSG unter dem Aktenzeichen B 6 KA 1/25 R rechtshängig. Wir halten Sie unterrichtet.
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