top of page

GOPen 01747 und 01748 EBM nur einmal im Leben des Patienten abrechenbar

  • Autorenbild: Anna Katharina Jansen, LL.M. (MedR)
    Anna Katharina Jansen, LL.M. (MedR)
  • 16. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Mit Urteil vom 08.01.2025 (Az. S 2 KA 108/22) entschied das SG Mainz, dass nach dem Wortlaut des EBM die Aufklärung und die Durchführung eines Ultraschall-Screenings auf Bauchaortenaneurysem nach den GOPen 01747 und 01748 EBM nur einmal im Leben eines Patienten abgerechnet werden können. Dort heißt es jeweils in den Ziffern: „Die Gebührenordnungsposition … ist bei männlichen Patienten ab dem Alter von 65 Jahren einmalig berechnungsfähig." Aus der Formulierung „einmalig“, leitet das SG Mainz ab, dass dies „einmal im Leben des Patienten“ bedeute.

Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig, sondern ist beim BSG unter dem Aktenzeichen B 6 KA 1/25 R rechtshängig. Wir halten Sie unterrichtet.

 

Comentarios


NEWSLETTER ABONNIEREN

Ich willige in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein.

Wenn Sie den auf der Webseite angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und Angebote.

Als Newsletter Software wird Newsletter2Go verwendet. Ihre Daten werden dabei an die Newsletter2Go GmbH übermittelt. Newsletter2Go ist es dabei untersagt, Ihre Daten zu verkaufen und für andere Zwecke als für den Versand von Newslettern zu nutzen. Newsletter2Go ist ein deutscher, zertifizierter Anbieter, welcher nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ausgewählt wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.newsletter2go.de/informationen-newsletter-empfaenger/

Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den "Abmelden"-Link im Newsletter.

Die datenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen stets technischen Erneuerungen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich  in regelmäßigen Abständen durch Einsichtnahme in unsere Datenschutzerklärung zu informieren.

NEWS ARCHIV

bottom of page