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  • AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

GBA: Patientenbefragung wird Teil der Qualitätssicherung (QS PCI ab 01.07.2021)

Bereits am 22.11.2019 hatte der GBA als Teil der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) den Grundsatzbeschluss gefasst, dass Ergebnisse der Patientenbefragung in die Beurteilung der Qualität medizinischer Leistungen einfließen. Nun hat der GBA mit Beschluss vom 19.12.2019 als erstes die Patientenfragebögen und den Bericht des IQTIG zum Qualitätssicherungsverfahren „Perkutane Koronarintervention“ freigegeben. Alle Leistungserbringer übermitteln von allen Patienten mit Herzkatheteruntersuchung (PCI-Eingriff) die Adresse und die Art des Eingriffs an eine sog. Versendestelle. Diese wählt 200 Patienten pro Jahr und Leistungserbringer aus, an welche ca. vier Wochen nach dem Eingriff ein Fragebogen versandt wird. Erbringt ein Leistungserbringer weniger als 200 Eingriffe im Jahr, erfolgt eine Vollerhebung. Die Fragebögen werden dann von der Versendestelle anonymisiert an das IQTIG, welches als Bundesauswertungsstelle fungiert, geschickt. Die Auswertungen des IQTIG erhält der betroffene Leistungserbringer sowie die Landesarbeitsgemeinschaften. Wer als sog. Versendestelle tätig werden wird, ist noch nicht bestimmt, da hier zunächst ein Vergabeverfahren nach § 299 SGB V erforderlich ist. Die PCI-Patientenbefragung soll am 01.07.2021 starten.

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