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AutorenbildDr. med. Inken Kunze

LSG Bayern: Dokumentation der Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten E

Das Bayerische Landessozialgericht hat sich im Urteil vom 18.09.2019 zu den Dokumentationserfordernisse im Rahmen der Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern (OPS-Ziffer 8-987.-) geäußert (Az. L 4 KR 136/18). Es bestätigte das vorangegangene Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 27.02.2018, mit dem dieses dem klagenden Krankenhausträger Recht gab und den Vergütungsanspruch des Krankenhauses zusprach. Zwar seien gemeinsame Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverbände der GKV zur Dokumentation bei den OPS-Kodes 8-987.- nur unverbindlich; auf lokaler oder regionaler Ebene seien abweichende Regelungen zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern möglich. Bei Anwendung der Empfehlungen der DKG und der Spitzenverbände der GKV könne jedoch nicht von einem Dokumentationsmangel ausgegangen werden. Auch aus dem Wortlaut des OPS-Kodes ergebe sich nicht die Erforderlichkeit einer Auflistung jeder, von jedem Durchführenden jeweils einzeln aufzuführenden Verrichtung. Die nach der Empfehlung vorgeschlagene Dokumentation nach drei Modulen mit unterschiedlichen Dokumentationserfordernissen genüge den Anforderungen. Bei den regelhaft anfallenden, nicht direkt patientenbezogenen Maßnahmen reiche es aus, wenn einmal täglich die Erbringung im Rahmen eines „Basisblocks“ dokumentiert wird. Es handele sich um Schutzmaßnahmen, Dokumentation, Fußbodendesinfektion und Desinfektion patientennaher Flächen, die mehrfach täglich anfallen und durchgeführt werden. Eine weitergehende Dokumentation sei im Klinikalltag auch nicht praktikabel. Darüber hinaus sei die Krankenhausleitung zur Sicherstellung der Verhütung nosokomialer Infektionen verpflichtet und im Übrigen die Gesundheitsämter mit der infektionshygienischen Überwachung betraut, so dass die o.g. Dokumentation auch nicht der Sicherstellung der Einhaltung der Hygienemaßnahmen diene, sondern nur der Dokumentation des Mehraufwandes im Rahmen der Komplexziffer. [if !supportLineBreakNewLine] [endif]

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