CDU und Grüne in NRW einigen sich auf Koalitionsvertrag
Am 23.06.2022 einigten sich die Regierungsparteien in Nordrhein-Westfalen auf den Koalitionsvertrag. Der 148seitige Zukunftsvertrag NRW (2022-2027) sieht für den Bereich Gesundheit folgende Punkte vor, wobei die Modernisierung des Gesundheitswesens, der hohe Fachkräftebedarf, der demografische Wandel, die Folgen der Klimakrise und die Digitalisierung in den Mittelpunkt gestellt werden.
Für Krankenhäuser:
gute und wohnortnahe gesundheitliche Versorgung sowohl in der Stadt als auch im ländlichen Raum
Umsetzung des Krankenhausrahmenplans insbesondere unter Berücksichtigung der Qualität
Finanzielle Absicherung der Krankenhäuser für notwendige Investitionen für Personal und Ausstattung durch Erhöhung der Pauschalen
Förderprogramme für Krankenhäuser für Investitionen in Krankenhaus (Klimaschutzfonds)
Flächendeckende Grund- und Notfallversorgung
Zusätzliche Finanzierung für die Vorhaltung von Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin
Fortschreibung des Landespsychiatrieplans
Teilhabeplanung als Qualitätskriterium in der Krankenhausplanung
Prüfung, ob Betten in stationsäquivalente Behandlung (StäB) und teilstationäre Angebote umgewandelt werden können
Verzahnung von ambulantem Angebot mit stationärer Versorgung sowie Spezialisierung der Krankenhäuser
Förderung der digitalen Versorgung (Virtuelles Krankenhaus, telemedizinische Versorgung, Telenotarzt als Regelversorgung)
Beibehaltung der Struktur der freien und gemeinnützigen Häuser
„Ein-Tresen-Modell“ in Krankenhäusern zu Notdienstzeiten
Weiterentwicklung des Rettungsdienstes unter landesweit einheitlicher und kooperativer Rettungsdienstbedarfsplanung einschließlich der Luftrettung
Für Vertragsärzte:
Ausbau der Landarztquote unter Stärkung des Hausarztaktionsprogramms
Sektorenübergreifend:
Aufbau und Förderung von mindestens fünf bevölkerungsbezogenen, sektor- und berufsgruppenübergreifenden Gesundheitsregionen
Multiprofessionelle Gesundheitszentren als Modellprojekte in kommunaler, genossenschaftlicher oder freiberuflicher Trägerschaft
Zügiger und bedarfsgerechter Ausbau der „Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderung“ (MZEB)
Ausbau und Weiterentwicklung der „Sozialpädiatrischen Zentren“ (SPZ)
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