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AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

CDU und Grüne in NRW einigen sich auf Koalitionsvertrag

Am 23.06.2022 einigten sich die Regierungsparteien in Nordrhein-Westfalen auf den Koalitionsvertrag. Der 148seitige Zukunftsvertrag NRW (2022-2027) sieht für den Bereich Gesundheit folgende Punkte vor, wobei die Modernisierung des Gesundheitswesens, der hohe Fachkräftebedarf, der demografische Wandel, die Folgen der Klimakrise und die Digitalisierung in den Mittelpunkt gestellt werden.


Für Krankenhäuser:

  • gute und wohnortnahe gesundheitliche Versorgung sowohl in der Stadt als auch im ländlichen Raum

  • Umsetzung des Krankenhausrahmenplans insbesondere unter Berücksichtigung der Qualität

  • Finanzielle Absicherung der Krankenhäuser für notwendige Investitionen für Personal und Ausstattung durch Erhöhung der Pauschalen

  • Förderprogramme für Krankenhäuser für Investitionen in Krankenhaus (Klimaschutzfonds)

  • Flächendeckende Grund- und Notfallversorgung

  • Zusätzliche Finanzierung für die Vorhaltung von Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin

  • Fortschreibung des Landespsychiatrieplans

  • Teilhabeplanung als Qualitätskriterium in der Krankenhausplanung

  • Prüfung, ob Betten in stationsäquivalente Behandlung (StäB) und teilstationäre Angebote umgewandelt werden können

  • Verzahnung von ambulantem Angebot mit stationärer Versorgung sowie Spezialisierung der Krankenhäuser

  • Förderung der digitalen Versorgung (Virtuelles Krankenhaus, telemedizinische Versorgung, Telenotarzt als Regelversorgung)

  • Beibehaltung der Struktur der freien und gemeinnützigen Häuser

  • „Ein-Tresen-Modell“ in Krankenhäusern zu Notdienstzeiten

  • Weiterentwicklung des Rettungsdienstes unter landesweit einheitlicher und kooperativer Rettungsdienstbedarfsplanung einschließlich der Luftrettung

Für Vertragsärzte:

  • Ausbau der Landarztquote unter Stärkung des Hausarztaktionsprogramms

Sektorenübergreifend:

  • Aufbau und Förderung von mindestens fünf bevölkerungsbezogenen, sektor- und berufsgruppenübergreifenden Gesundheitsregionen

  • Multiprofessionelle Gesundheitszentren als Modellprojekte in kommunaler, genossenschaftlicher oder freiberuflicher Trägerschaft

  • Zügiger und bedarfsgerechter Ausbau der „Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderung“ (MZEB)

  • Ausbau und Weiterentwicklung der „Sozialpädiatrischen Zentren“ (SPZ)


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