top of page
  • AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf beim Patienten-Datenschutz-Gesetz

Im Rahmen der Beratung zum zweiten Pandemiegesetz am 15.05.2020 forderte der Bundesrat die stärkere Einbindung der Gesellschaft für Telematik, um einen effektiven Schutz der in der elektronischen Patientenakte (ePA) ab dem Jahr 2021 gespeicherten Daten zu gewährleisten. Der Gesetzesentwurf des Patienten-Daten-Schutzgesetzes – PSDG (wir berichteten) stelle hier zu einseitig auf die Pflicht der jeweiligen Anbieter der ePA ab. Für den Versicherten sei nicht erkennbar, wer im Falle eines Datenmissbrauchs oder -verlusts verantwortlich sei. Zudem sollten Versicherte auch ab dem Jahr 2022 bei ärztlichen Verordnungen die Wahl zwischen dem eRezept und der Verordnung auf Papier haben. Das PDSG wird der Bundesrat am 28.05.2020 erstmals beraten. [if !supportLineBreakNewLine] [endif]

NEWSLETTER ABONNIEREN

Ich willige in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein.

Wenn Sie den auf der Webseite angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und Angebote.

Als Newsletter Software wird Newsletter2Go verwendet. Ihre Daten werden dabei an die Newsletter2Go GmbH übermittelt. Newsletter2Go ist es dabei untersagt, Ihre Daten zu verkaufen und für andere Zwecke als für den Versand von Newslettern zu nutzen. Newsletter2Go ist ein deutscher, zertifizierter Anbieter, welcher nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ausgewählt wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.newsletter2go.de/informationen-newsletter-empfaenger/

Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den "Abmelden"-Link im Newsletter.

Die datenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen stets technischen Erneuerungen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich  in regelmäßigen Abständen durch Einsichtnahme in unsere Datenschutzerklärung zu informieren.

NEWS ARCHIV

bottom of page