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AutorenbildAnna Katharina Jansen, LL.M. (MedR)

BSG bestätigt Übergangsregelung zur PrüfvV – Aufrechnungen wirksam

 

Der 1. Senat des Bundessozialgerichts tagte am 28.08.2024 und hat in diesem Zusammenhang in mehreren Entscheidungen (Az. B1 KR 18/23 R, B 1 KR 24/24 R, B 1 KR 25/24 R, B 1 KR 23/24 R) die Übergangsregelung zur PrüfvV, wonach bis zum Inkrafttreten der PrüfvV 2022 noch aufgerechnet werden durfte, bestätigt. Der diesbezüglichen Rechtsprechung des SG Nürnberg (wir berichteten) wurde damit eine Absage erteilt und die Berufungsentscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts (wir berichteten) bestätigt.

 

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