COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz in Kraft getreten
Mit Wirkung zum 28.03.2020 ist das Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) in Kraft getreten (BGBl. I, S. 580).
Eine ausführliche Zusammenfassung nebst Handlungsempfehlungen stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.
Das Gesetz enthält in Folge der Corona-Virus-Pandemie folgende Maßnahmen im Überblick:
Für Krankenhäuser:
560,- EUR tagesbezogene Pauschale als Ausgleich des Erlösausfalls für planbare Aufnahmen, Eingriffe und Operationen
50.000,- EUR je Intensivbett
Zuschlag in Höhe von 50,- EUR je Patient
Ausnahme der COVID-19-Fälle vom Fixkostendegressionsabschlag
Öffnung für COVID-19-Fälle bei Mehr- oder Mindererlösen
Erhöhung des Pflegeentgeltwertes auf 185,- EUR
Verkürzung der Zahlungsfrist für Krankenkassen auf 5 Tage
Absenkung der MD-Prüfquote auf 5%
Aufhebung der Strafzahlung bei beanstandeten Abrechnungen
Für Vorsorge- und Rehabilitationskliniken:
Möglichkeit der vollstationären Behandlung
60% des tageweisen durchschnittlichen Vergütungssatzes als Ausgleichszahlungen
Das Bundesministerium für Gesundheit ist ermächtigt, die o.g. Punkte in Teilen durch Verordnung anzupassen.
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