Anpassung der Sachkostenkorrektur
- Dr. iur. Claudia Mareck
- 12. Dez. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Mit dem MDK-Reformgesetz wird klargestellt, dass die Sachkostenkorrektur, mit der eine systematische Übervergütung der Sachkosten vermieden werden soll, ausschließlich innerhalb der Fallpauschalenvergütung wirkt. Die abgesenkten Sachkostenanteile haben daher keine Auswirkungen auf die Pflegepersonalkosten in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen. Die angepasste Sachkostenkorrektur wirkt erstmals für die Weiterentwicklung des Vergütungssystems für das Jahr 2021.
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