Neue Bedarfsplanung – bundesweit 3.470 neue Arztsitze möglich, Einschränkungen bei fachinternistisch
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am 16.05.2019 Anpassungen der Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPl-RL) beschlossen und damit den gesetzgeberischen Auftrag, die geltenden Verhältniszahlen (Einwohnerzahl pro Arzt bzw. Psychotherapeut) zu prüfen und die Planung der ambulanten Versorgung weiterzuentwickeln, erfüllt. Von den 3.470 Niederlassungen entfallen 1.446 auf Hausärzte, 776 auf Psychotherapeuten, 476 auf Nervenärzte (Neurologie und Psychiatrie) und 401 auf Kinder- und Jugendmediziner. Auch die Verhältniszahl für Fachinternisten wurde abgesenkt. Bei dieser Facharztgruppe gibt es jedoch – wie bereits erwartet – Konkretisierungen in Bezug auf die Schwerpunkte. Bislang war die Nachbesetzung eines fachinternistischen Sitzes mit jeder Subspezialisierung möglich. Nun bestehen folgende Mindest- und Maximalquoten innerhalb der internistischen Fachgruppe: Für Rheumatologen wurde eine Mindestquote von 8% festgelegt – nach 5 Jahren soll eine Erhöhung auf 10% geprüft werden. Für folgende Fachgruppen wurden Maximalquoten festgelegt, die bei Zulassung oder Nachbesetzung nicht überschritten werden sollen: Kardiologie: 33%, Gastroenterologie: 19%, Pneumologie: 18%, Nephrologie: 25%. Die Festlegungen des GBA bilden jedoch nur den rechtlichen Rahmen. Die Länder und Landesausschüsse haben diesen nun umzusetzen, können jedoch je nach lokalen Besonderheiten hiervon abweichen und zusätzliche Niederlassungen ermöglichen. Der GBA-Beschluss kann mit Wirkung zum 30.06.2019 in Kraft treten – sofern das Bundesministerium für Gesundheit ihn nicht beanstandet. Nach In-Kraft-Treten des Beschlusses haben die Landesausschüsse maximal 6 Monate Zeit, die Änderungen umzusetzen. Hierbei werden dann auch die neuen Niederlassungsmöglichkeiten in den einzelnen Planungsbereichen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen berechnet. Es lohnt daher ein stetiger Blick in die Ausschreibungsblätter. Wer jedoch fachinternistisch insbesondere in den betroffenen Subspezialisierungen mit Maximalquote nachbesetzen möchte, sollte sich bereits jetzt strategisch beraten lassen.