top of page
AutorenbildDr. iur. Claudia Mareck

Irreführende Internet-Werbung eines Krankenhauses durch die Einrichtung einer Rubrik „Mund-, Kiefer-

Nach dem Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 12.07.2018 (Az. 11 O 50/17 KfH) hat es ein Krankenhaus, das zwar von einem Zahnmediziner als Geschäftsführer geführt wird, zu unterlassen, auf seiner Homepage eine Rubrik „Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie“ aufzuführen und seinen Geschäftsführer als „Leiter der Abteilung für Oral-& Mund Kiefer Gesichtschirurgie“ zu benennen, wenn im Übrigen kein MKG-Chirurg stationär tätig ist. Diese Angaben stellten sich als unlautere Wettbewerbshandlungen im Sinne des UWG dar. Unlautere Wettbewerbshandlungen liegen demnach vor, wenn die Angaben geeignet sind, über wesentliche Merkmale der Dienstleistungen und der Eigenschaften des Unternehmers zu täuschen. Dabei ist maßgeblich auf die Verkehrsauffassung, somit auf die Meinung eines normalen, verständigen, informierten und aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers abzustellen. Ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer könne aber bei der streitigen Formulierung nicht deutlich genug erkennen, dass in dem Krankenhaus ein Mund-, Kiefer- oder Gesichtschirurg nicht tätig ist. Auch wenn sich der Patient auf der Homepage über die tatsächlich aktuell tätigen Fachärzte und deren Bezeichnung sowie die vorgehaltenen Fachabteilungen selbst informieren kann, so wird die Irreführung hierdurch nicht gänzlich beseitigt. Die im streitigen Fall gelegentliche Hinzuziehung eines im Ausland ansässigen MKG-Facharztes vermochte die streitigen Bezeichnungen der Abteilung und ihres Leiters nicht zu rechtfertigen.

NEWSLETTER ABONNIEREN

Ich willige in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein.

Wenn Sie den auf der Webseite angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und Angebote.

Als Newsletter Software wird Newsletter2Go verwendet. Ihre Daten werden dabei an die Newsletter2Go GmbH übermittelt. Newsletter2Go ist es dabei untersagt, Ihre Daten zu verkaufen und für andere Zwecke als für den Versand von Newslettern zu nutzen. Newsletter2Go ist ein deutscher, zertifizierter Anbieter, welcher nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ausgewählt wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.newsletter2go.de/informationen-newsletter-empfaenger/

Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den "Abmelden"-Link im Newsletter.

Die datenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen stets technischen Erneuerungen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich  in regelmäßigen Abständen durch Einsichtnahme in unsere Datenschutzerklärung zu informieren.

NEWS ARCHIV

bottom of page