GBA: Sofortiger Zulassungsstopp für unbeplante Facharztgruppen
Kinder- und Jugendpsychiater, Physikalische- und Rehabilitationsmediziner, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten, Neurochirurgen, Humangenetiker, Laborärzte, Pathologen und Transfusionsmediziner hat es relativ kalt erwischt: Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) beschloss eine sofortige Zulassungssperre für neun bislang nicht von Zulassungsbeschränkungen betroffenen Fachgruppen. Anträge auf Neuzulassungen in diesen Fachbereichen – sei es im Rahmen einer eigenen Zulassung oder im Rahmen einer Anstellung beispielweise in einem Medizinischen Versorgungszentrum sollen bis zum 01.01.2013 zurückgestellt werden. Hintergrund ist, dass der GBA mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz dazu verpflichtet wurde, die Bedarfsplanung zu überarbeiten. Die Anfang 2013 in Kraft tretende Bedarfsplanungsrichtlinie betrifft „im Wesentlichen die Bestimmung neuer Planungsbereiche, die Definition von Arztgruppen sowie die Festlegung der korrespondierenden Verhältniszahlen“ (vgl. Pressemitteilung des GBA v. 06.09.2012). Sollte der betroffene Planungsbereich in den neun Arztgruppen bereits überversorgt sein und damit gesperrt werden, ist damit zu rechnen, dass der Zulassungsantrag bzw. die Genehmigung der Anstellung abgelehnt wird. Dass der Beschluss – insbesondere angesichts fehlender Übergangsregelungen – zur Verunsicherung innerhalb der Vertragsarztlandschaft führt, zeigen zahlreiche Mandantenanfragen. Allgemeine Aussagen zum Umgang mit der Situation lassen sich jedoch nicht treffen. Ausschlaggebend ist der Einzelfall. Generell ist jedoch fraglich, ob der GBA zu einer solchen Beschlussfassung hinreichend ermächtigt war und seine Befugnisse rechtsfehlerfrei umgesetzt hat.