top of page
AutorenbildDr. med. Stefan Hübel

Streitwert bei bezifferter Schmerzensgeldklage

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 28.8.2017 (Az. 8 W 39/17) festgestellt, dass bei einem bezifferten Schmerzensgeldantrag der Streitwert auf diesen Betrag festzusetzen ist. Die Klägerin und Beschwerdeführerin hatte eine Klage mit einem Schmerzensgeldantrag i.H.v. 30.000,- Euro erhoben, wobei das Schmerzensgeld gerade nicht in das Ermessen des Gerichtes gestellt wurde. Nachdem die Klage im Ergebnis abgewiesen wurde, legte die Klägerin dann Streitwertbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt ein, welches den Streitwert auf 30.000,- Euro festgesetzt hat. Sie führte aus, dass der Streitwert hier max. 10.000,- Euro betragen dürfte. Ferner habe das Landgericht den von den Vor-Bevollmächtigten angegebenen Wert unkritisch übernommen und die Vor-Bevollmächtigten hätten auch die Regeln der anwaltlichen Kunst in Bezug auf das Arzthaftungsrecht missachtet. Das Oberlandesgericht führt hierzu aus, dass die ohnehin umstrittene Rechtsprechung bezogen auf unbezifferte Schmerzensgeldklagen im vorliegenden Fall nicht zur Anwendung kommen kann, da ein bezifferter Klageantrag vorlag. Darauf, dass dem Antrag ein Anspruch auf ein Schmerzensgeld zugrunde lag, der nicht hätte beziffert werden können, kommt es im vorliegenden Fall jedoch nicht an. Eine gesonderte Prüfung von Seiten des Gerichtes bedarf es bei einem bezifferten Anspruch nicht.

NEWSLETTER ABONNIEREN

Ich willige in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein.

Wenn Sie den auf der Webseite angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und Angebote.

Als Newsletter Software wird Newsletter2Go verwendet. Ihre Daten werden dabei an die Newsletter2Go GmbH übermittelt. Newsletter2Go ist es dabei untersagt, Ihre Daten zu verkaufen und für andere Zwecke als für den Versand von Newslettern zu nutzen. Newsletter2Go ist ein deutscher, zertifizierter Anbieter, welcher nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ausgewählt wurde.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.newsletter2go.de/informationen-newsletter-empfaenger/

Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den "Abmelden"-Link im Newsletter.

Die datenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen stets technischen Erneuerungen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich  in regelmäßigen Abständen durch Einsichtnahme in unsere Datenschutzerklärung zu informieren.

NEWS ARCHIV

bottom of page