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  • AutorenbildClaudia Mareck

Weitere ASV-Konkretisierungen in Sicht

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 15.12.2016 zu zwei weiteren Konkretisierungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gem. § 116b SGB V (ASV) beraten und Beschlüsse gefasst: Auf dem Programm standen die rheumatologischen Erkrankungen sowie die Mukoviszidose (zystische Fibrose). Die Neuregelung zu Mukoviszidose kann nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Hiermit ist voraussichtlich im ersten Quartal 2017 zu rechnen. Der Beginn der ASV-Behandlung von rheumatologischen Erkrankungen wird etwas länger dauern, da zwar ein Basisbeschluss gefasst wurde, jedoch ein weiterer zu den Vergütungen (Appendix) noch aussteht. Dieser ist für Mai 2017 geplant. Als weiteren Fahrplan legte der GBA folgende Beratungsthemen fest: Urologische Tumore sowie die primär sklerosierende Cholangitis.

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