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  • AutorenbildClaudia Mareck

Pulmonale Hypertonie in der ASV startet

Die Betreuung von Patienten mit pulmonaler Hypertonie (PAH) in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) ist seit dem 01.06.2016 nach der Veröffentlichung der Konkretisierung im Bundesanzeiger möglich. Entsprechende Anträge können beim Erweiterten Landesausschuss gestellt werden.

In die Patientengruppe mit einer pulmonalen Hypertonie fallen diejenigen mit den ICD-Kodierungen I27.0 (primäre PAH), I27.2 (sonstige näher bezeichnete sekundäre PAH) und P29.3 (persistierender Fetalkreislauf). Liegt ein besonders schwerer Verlauf vor, können nach Überweisung durch einen Kardiologen oder Pneumologen auch Patienten mit sekundären Formen der PAH (I27.28) in der ASV behandelt werden. Kardiologen und Pneumologen bilden das interdisziplinäre Kernteam, ggfs. ergänzt um einen in diesem Bereich auf die Behandlung von Kindern spezialisierten Facharzt. Zu den hinzuzuziehenden Fachgruppen zählen Humangenetiker, Gastroenterologen, Rheumatologen, Laborärzte, Nuklearmediziner, Psychiater oder Psychotherapeuten oder ein Facharzt für psychosomatische Medizin, Radiologen und bei Bedarf Kinder- und Jugendärzte mit Zusatzweiterbildung. Es wurde eine Mindestmenge von 50 Patienten mit Verdachts- oder gesicherter Diagnose in den vergangenen vier Quartalen festgelegt.

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