BÄK-Präsidium: GOÄ kommt nicht
Das Präsidium der Bundesärztekammer (BÄK) hat die Beschlussvorlage zur neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) am 18.03.2016 einstimmig abgelehnt, die beabsichtigte Weiterleitung an das Bundesministerium für Gesundheit ist nicht erfolgt. Der Entwurf war mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfeträgern ausgehandelt worden. Der Vorstand der BÄK erörterte den aktuellen Stand zum neuen Leistungsverzeichnis und stellte weiteren Diskussionsbedarf fest. Damit scheint eine weitere Überarbeitung der Leistungslegenden und deren Bewertung erforderlich. Eine GOÄ-Novelle noch in dieser Legislaturperiode ist damit unwahrscheinlich.