Suche

Anna Katharina Jansen, LL.M. (MedR)
- 29. Juni 2022
- 2 Min.
Ab wann gilt die 2-Jahres-Frist bei Abrechnungsprüfungen?
Mit Inkrafttreten des TSVG am 11.05.2019 verkürzte sich die Frist für die Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungs- bzw. Plausibilitätsprüfung von 4 auf 2 Jahre (wir berichteten). Im Rahmen unserer Mandatsbetreuung in diesem Bereich wird häufig gefragt, ab wann diese Frist denn nun gelten würde. Das SG Marburg hat sich mit dieser Frage in seinem Gerichtsbescheid vom 28.03.2022 (Az. S 12 KA 1/22) aktuell nochmals befasst und kam zu folgendem Ergebnis: Die auf zwei Jahre verkürzte