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Dr. med. Stefan Hübel
- 29. Nov. 2021
- 1 Min.
Kein Anscheinsbeweis für Behandlungsfehler bei eingriffsimmanenter Verletzung während einer OP
Bei der Klägerin erfolgte nach einer Kahnbeinfraktur eine geschlossene Reposition mit Fixierung durch eine Herbertschraube. Die Klägerin rügte nun eine fehlerhafte Positionierung der Herbertschraube, die zu Schmerzen und Taubheitsgefühlen geführt habe, ebenso zu einem Neurom. Das Landgericht hat sachverständig beraten die Klage abgewiesen. Hiergegen legte die Klägerin Berufung ein. Der Senat räumt in seinem Beschluss vom 02.09.2021 (Az. 4 U 1234/21) der Berufung keine Aussich