Dr. iur. Claudia Mareck

8. Apr. 20201 Min.

Corona: Sitzungen der Zulassungsausschüsse und Berufungsausschüsse

Aktuell erreichen uns zahlreiche Anfragen unserer Mandanten, ob die Zulassungsausschüsse und Berufungsausschüsse weiter tagen und Vorhaben wie geplant umgesetzt werden können. Hierzu zählen bspw. Zulassungen und Anstellungsgenehmigungen von MVZ oder Vertragsärzten sowie Ermächtigungen in Krankenhäusern. Einheitliche Aussagen können hierzu nicht getroffen werden, dies ist im Einzelfall mit dem zuständigen Zulassungsausschuss oder Berufungsausschuss zu besprechen. In unserer Beratungspraxis zeichnet sich jedoch generell folgendes Vorgehen ab: Beschlüsse, die ohne Anwesenheit des Antragstellers nach Aktenlage entschieden werden können, werden zumindest durch den Zulassungsausschuss auch gefasst. Die Beschlussfassungen ohne notwendige Anhörung sind damit sichergestellt. Ist eine Anwesenheit dagegen erforderlich oder sinnvoll, so gehen bereits einige Zulassungsausschüsse dazu über, die Sitzungen im Rahmen von Videokonferenzen abzuhalten (so z.B. Nordrhein). Hierzu wird dann aber das vorherige Einverständnis des Betroffenen eingeholt.